Hier haben wir eine kleine Parkbucht vor einer Videothek. Dort gibt es genau drei Parkmöglichkeiten. Wie auf dem Bild zu sehen ist, ist die erste davon durch weiße Markierungen gesperrt, weil es sich um eine Einfahrt handelt.
Der nächste Parkplatz ist offensichtlich ein Behindertenparkplatz, wie das Schild rechts an einem eigenen Mast an der Hauswand aufzeigt. Hier darf also nur der Inhaber eines speziellen Parkausweises parken.
Ja und für den letzten Parkplatz hat man nun zwei Schildermasten mit insgesamt 8 (acht!) Schildern aufgestellt, wobei man sogar den wichtigen Hinweis „auf dem Seitenstreifen“ nicht vergessen hat. Damit man auch ja nicht den Gehweg rechts von der Parkbucht als Fahrbahn mißbraucht, wurde dann noch extra ein blaues Schild aufgehängt, das diesen Bereich ausdrücklich als Fußgängerweg kennzeichnet.
Insgesamt also 4 Masten und 11 Schilder, sowie eine Bodenbemalung, um den Verkehr auf einem 9 Meter langen Stück Parkbucht zu regeln.
Das nenne ich mal gründlich!
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