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Handyverbot für beifahrenden Fahrlehrer

Das OLG Bamberg hat in seiner am 17.11.2009 veröffentlichten Entscheidung (2Ss OWI 127/2009)seine bisherige Rechtsprechung zur Nutzung von Handys durch Fahrlehrer bestätigt. Nutzt ein Fahrlehrer während einer Übungsfahrt sein Handy, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §23 Abs.1 a, 49 StVG.

Das OLG Bamberg hat in seiner am 17.11.2009 veröffentlichten Entscheidung (2Ss OWI 127/2009)seine bisherige Rechtsprechung zur Nutzung von Handys durch Fahrlehrer bestätigt. Nutzt ein Fahrlehrer während einer Übungsfahrt sein Handy, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §23 Abs.1 a, 49 StVG.

Lesezeit ca.: 32 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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