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Christian Ulmen: Gericht verbietet Deepfake-Vorwurf – Was das Urteil wirklich bedeutet

Gericht 800x500

In der vergangenen Woche wurde einmal mehr über die Schlammschlacht zwischen Collien Fernandes und ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen berichtet. Unter anderem die „Legal Tribute Online“ berichtete:

„Der Spiegel hat eine Teil-Niederlage erlitten. Anders als die Vorinstanz hält das OLG Hamburg den Verdacht, dass Ulmen Deepfake-Videos verbreitet und hergestellt hat, für rechtswidrig. Gewaltvorwürfe dürfen allerdings weiter verbreitet werden.“1

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Es geht um die Klage Christian Ulmens gegen den SPIEGEL. In einer großen Story hatte das Hamburger Nachrichtenmagazin weitestgehend den Standpunkt von Frau Fernandes widergegeben und schwere Beschuldigungen gegen Ulmen in den Raum gestellt.
Dagegen wehrt sich der beliebte Schauspieler mithilfe seiner Anwälte nun vor Gericht.

Und hier hat er nun einen großen Erfolg erzielt: Der SPIEGEL darf nicht mehr behaupten, Ulmen habe Deepfake-Videos verbreitet.2
Ganz offensichtlich sah das Gericht keine Grundlage dafür, dass Christian Ulmen so etwas getan haben soll. Das kommt, so fasse ich das auf, einem Freispruch zumindest in diesem Punkt gleich.

Wenn man den Artikel aber weiterliest, und das gilt für alle möglichen Artikel zu diesem Thema auch, dann stolpert man über Aussagen wie:

„Zwar ist unstreitig, dass Ulmen Deepfake-Fotos von Fernandes veröffentlicht hat. (…) Wichtig ist allerdings auch, was nicht angegriffen wurde: der Kern des Falles. Ulmen bestreitet weder, Fake-Profile seiner Ex-Frau in sozialen Netzwerken erstellt zu haben, noch, unter ihrem Namen Hunderte Männer kontaktiert zu haben. Auch dass es zu Fake-Telefonsex kam, stellt er nicht in Abrede. Ebenso wenig bestreitet er, Bildmaterial verschickt zu haben, das den Anschein erwecken sollte, es handele sich um Nacktaufnahmen oder Pornos von Fernandes. Darunter sollen aber eben keine Deepfakes gewesen sein.“3

Ich gebe hier zu bedenken, dass es sich bei dem vorangegangenen und diesem Verfahren um einstweilige Verfügungsverfahren handelt. Solche werden angestrengt, um in aller Eile etwas zu bewirken oder gerichtlich prüfen zu lassen. In einem später erfolgenden Hauptsacheverfahren kann das immer auch ganz anders ausgehen.

Es ist durchaus so zu sehen, dass sich die Gerichte bei solchen Verfahren, in denen es um eilige einstweilige Verfügungen handelt, auf die wesentlichen Punkte konzentrieren, manches unberücksichtigt lassen und nur das verhandeln, was den Eindruck erweckt, dass tatsächlich Eile geboten ist.

Wenn es also heißt, dass bestimmte Punkte nicht strittig seien oder nicht angegriffen wurden bedeutet das keinesfalls, dass diese Punkte nicht mehr Gegenstand von Zweifeln oder Anfechtungen sind und somit quasi als erwiesen oder bereits eingestanden und zugegeben zu gelten haben. Dieser Eindruck wird aber derzeit in der Presse durchaus, und ich meine auch mit Absicht, erweckt.

Die Berichterstattung brachte ja eine Fülle von Vorwürfen gegen Ulmen auf. Gegen diese wehrt er sich nun. Sein gutes Recht.
Bevor ein vermutlich sehr langwieriges und kompliziertes Verfahren anläuft, tut er das im Wege der einstweiligen Rechtsprechung, die schnelle Ergebnisse verspricht.
Hierbei konzentriert man sich erfahrungsgemäß auf die wesentlichen Punkte und die Punkte, die man schnell und effektiv ausräumen kann. Dass andere Aspekte nicht vorgebracht oder im Sinne des Anspruchsstellers beantwortet werden, bedeutet nicht, dass sie so stattgefunden haben.

Nach wie vor sage ich, dass Christian Ulmen bitteschön bestraft werden soll, sollte er Frau Fernandes irgendetwas angetan haben.
Bis jetzt ist aber noch überhaupt nichts bewiesen.
Bis jetzt stehen, wenn ich die Berichterstattung richtig verfolgt habe, nur die Vorwürfe seiner Ex-Ehefrau im Raum.
Einige davon dürfen vom SPIEGEL nun nicht mehr so berichtet werden.
Alles andere ist nach wie vor offen.

Bildquellen:

  • gericht_800x500: Peter Wilhelm KI

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(©si)