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Von der Leyen will Modellflug stark einschränken

Erst vor wenigen Tagen erklärte ich hier im Dreibeinblog, wie die geplanten neuen Regelungen der Luftverkehrsordnung in Bezug auf Modellflug- und Multikopterflug aussehen sollen.

//dreibeinblog.de/neue-regeln-fuer-drohnen-und-drohnenpiloten/

Ich erstellte folgende Tabelle:

Neue Regeln für Multikopter / Drohnen (geplant)

Bestimmung/Gewicht bis 250 g ab 250 g ab 2 kg ab 5 kg
Kennzeichen nein Plakette (Name/Adresse des Piloten)
Kenntnisnachweis nein
  1. Pilotenschein
  2. LBA-Prüfung ab 16 J.
  3. Modellverein ab 14 J.
Erlaubnis nein (außer nachts) Aufstiegerlaubnis
Flughöhe
  • 30 m mit FVP
  • max. 100 m ohne FVP
  • höher mit Aufstiegerlaubnis
  • höher auf Modellplätzen
  • max. 100 m
  • höher mit Aufstiegerlaubnis
  • höher auf Modellplätzen
Flugweite nur in Sichtweite
  1. nur in Sichtweite
  2. außer mit Genehmigung Behörde
FVP-Steuerung
  • ja, Flughöhe max. 30 m
  • mit und ohne Spotter
ja, mit Spotter1

1 Spotter: Weitere Person, die das Flugobjekt die ganze Zeit im Auge behält und den Piloten über Position, Lage und Umgebung laufend informiert.

Die Wildflieger-Idiotie der Frau Flintenuschi von der Leyen

Doch nun kommt völlig überraschend ein Vorstoß aus dem Verteidigungsministerium. Ministerin Ursula von der Leyen erklärt alle Modellflieger zu „Wildfliegern“.
Für Frau von der Leyen sind plötzlich alle Modellflieger „Wildflieger“.

Natürlich sähen es die Modellflugvereine gerne, wenn alle Modellflugpiloten Mitglieder in solchen Vereinen würden.
Etwas abschätzig hat man all diejenigen die außerhalb des geregelten Vereinsbetriebs und auch die die nicht unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen fliegen, schon immer als Wildflieger bezeichnet.
Im ersten Fall (keine Mitgliedschaft) ist das allerdings vollkommen unberechtigt.


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Ich war selbst jahrelang Vorsitzender eines Modellflugsportvereins und kann da mitreden.
Die Mitgliedschaft in einem Verein bietet zahlreiche Vorteile. Nicht zuletzt sind hier das Modellfluggelände und die Anleitung durch erfahrene Piloten zu nennen.

Nach den angeblichen Horrorclows wird jetzt eine neue Sau durchs Dorf getrieben: Der Modellpilot.

Allerdings scheuen doch recht viele die Mitgliedschaft in einem (oder gar jedwedem) Verein. Man mag die Vereinsmeierei nicht, das Einhalten vereinsinterner Regeln und man mag vielleicht auch keinen Beitrag bezahlen.

Vor allem für Piloten von größeren Flächenmodellen und schnellen bzw. benzingetriebenen Modellen empfehle ich den Verein aber dringendst. Auf den Vereinsgeländen ist ein kontrollierter und erlaubter Betrieb dieser Modelle meist möglich.

Für die Piloten von Multikoptern (vulgo Drohnen) ist der Vereinsbetrieb meist vollkommen uninteressant.
Für den Betrieb der Drohne sind keine langwierigen Übungen notwendig und der Reiz des Hobbys liegt ja im Erkunden von schönen bzw. verborgenen Plätzen. Da wäre die eng umgrenzte Umgebung eines Modellflugsportplatzes schnell ausgereizt.

Gemeinsam mit tausenden von Menschen, die nur mal gelegentlich ein elektrisch betriebenes Styropormodell von Conrad in Bodennähe kreisen lassen wollen, sind somit die Drohnenpiloten „Wildflieger“. Aber nur im Auge der Vereinsmitglieder.
Und welcher Familienpapa, der seinem Sohnemann ein kleines Styropormodell vorführen will, möchte deshalb schon Mitglied in einem Verein werden.

Bisher unbescholtenes Freizeitvergnügen, ab morgen verbotene Wildfliegerei

Im Auge des Gesetzes ist der Betrieb von Modellflugzeugen bis 2 Kilogramm Gewicht derzeit auch abseits von Modellflugplätzen jederzeit und fast überall erlaubt.

Das soll sich gemäß obenstehender Tabelle demnächst ändern. Doch das ist dem Bundesverteidigungsministerium nicht genug.
Es herrsche eine erhöhte Gefährdungslage, heißt es.
Das bedeutet: Man geht auf der Hardthöhe davon aus, daß:

  • a) auch mittels Drohnen Terroranschläge verübt werden können, und daß
  • b) Drohnen den nun vermehrt fliegenden Düsenjets der Bundeswehr ins Gehege kommen könnten.

Dem Ministerium müsse „stets bekannt sein, wo und unter welchen Voraussetzungen (Flugradius, Flughöhe) in Deutschland regulär Modellflug betrieben werde.“
Nach dem Willen von Frau von der Leyen soll nun auch auf Modellflugplätzen eine Flughöhenbegrenzung von 100 Metern gelten.
Damit werden hunterttausende unbescholtener Bürger in der freien Ausübung ihres Hobbys unangemessen eingeschränkt, sagt der Deutsche Modellfliegerverband.

Man muß sich bei der Bewertung des Sicherheitsaspektes nur einmal vor Augen führen, daß Terroristen jederzeit eine mit Sprengstoff beladene Drohne von überall in Deutschland starten und überall zur Detonation oder zum Absturz bringen können.
Jederzeit!
Da hilft es nichts, wenn man unbescholtenen Bürgern das Modellflughobby vermiest. Denn die Terroristen würden im Zweifelsfall nicht nach der Luftverkehrsordnung und Frau von der Leyens lächerlichen Regelungen fragen.

Das ist ähnlich, wie der augenblicklich diskutierte Vorstoß, sogenannten Gefährdern eine elektronische Fußfessel anzulegen. Dieser pure Aktionismus ignoriert die Tatsache, daß jeder Betroffene binnen 20 Sekunden mit einem Teppichmesser diese Fessel loswerden und dann fröhlich terroristisch tätig werden kann.
Ja, er könnte das Ding sogar am Fußgelenk belassen, dann wüßten die Behörden halt nur eben schneller und eindeutiger, wer es war, wenn sich dieser jemand mit 10 Kilo Sprengstoff und Fußfessel ins mohammedanische Nirwana jagt.

Teilweise zähneknirschend sehen die Modellpiloten ja die kommenden Änderungen ein. Aber irgendwann ist auch mal Schluß mit lustig.

Bild: Von der Leyen – Von Laurence Chaperon, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12530514

3D-Druck – Modellbau – Quadcopter – Hobby

In dieser Rubrik geht es um meine Hobbys und Bastelprojekte. Du findest hier Berichte über meine Projekte, Anleitungen, Fotos und Empfehlungen.

Meine Interessen sind vielfältig und die Schwerpunkte wechseln von Zeit zu Zeit. Auch die Themen Aquaristik und eventuell Fotografie finden hier ihr Zuhause.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 3. Februar 2020 | Peter Wilhelm 3. Februar 2020

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