Der 1. Juli steht vor der Tür und das ist immer ein besonderer Termin, da dieser Tag der Beginn der zweiten Jahreshälfte ist. Ein beliebter Stichtag um neue Regelungen und Gesetze einzuführen.
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Was ändert sich dieses Mal und was kommt in diesem Jahr auf uns zu?
Die wichtigsten Änderungen gibt es im Bereich
*Krankenversicherung
*Steuernummer
*und Unterhaltszahlungen.
Zunächst habe ich mir den Bereich Krankenversicherung angeschaut und nach den wichtigsten Neuerungen Ausschau gehalten.
Krankenversicherung
Hier ist die wichtigste Änderung, daß Menschen, die aus der Krankenversicherung herausgefallen sind, wieder eintreten können. Das Problem war ja bekannt. In den 80er Jahren lockten die privaten Krankenversicherungen mit extrem günstigen Tarifen vor allem junge und finanziell potente Kunden. Zum einen sind im Laufe der Zeit auch die Tarife der Privaten enorm gestiegen, zum anderen haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versicherten oft so verändert, daß sie die Prämien nicht mehr aufbringen konnten. Hinzu kommt, daß durch Veränderungen im persönlichen Bereich eine private Krankenversicherung oft nicht mehr bezwahlbar war, etwa wenn eine Ehefrau oder Kinder mitversichert werden mussten. Diese sind in der gesetzlichen KV oft beitragsfrei, das heißt kostenlos, mitversichert, bei den Privaten hingegen schlagen sie zumeist mit eigenen hohen Beiträgen zu Buche. So mag ein Beitrag von ehemals 290 DM für einen Einzelnen noch niedrig gewesen sein, kommt aber eine Ehefrau mit nochmal 290 DM und zwei Kindern mit angenommen halben Beiträgen also zusammen ebenfalls 290 DM hinzu, so macht das mit den Prämienerhöhungen der Jahre heute je nach Gesellschaft fast 600 – 900 Euro im Monat.
Auch vor dem Hintergrund von Arbeitslosigkeit oder persönlicher Firmenpleite standen nun zunehmend Menschen ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz da. Die private KV hat einfach gekündigt, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung war oft verwehrt.
Das ändert sich jetzt zum 1. Juli 2007. Die Bundesregierung will, daß alle Bürger einen Anspruch auf eine KV haben. Bereits zum 1. April konnten Personen, die früher gesetzlich versichert waren, in eine gesetzliche KV zuirückkehren, ab 1. Juli kann man nun auch in die private KV zurück. Aber auch Personen, die noch nie versichert waren, haben nun Anspruch auf Versicherungsschutz. Viele Menschen, die sich selbständig gemacht hatten, haben es oft mit dem Versicherungsschutz nicht so genau genommen, standen aber im Krankheitsfall ohne Schutz da. Auch Personen, die nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehrten, hatten oft keine notwendige Abdeckung.
Demnach dürfen die privaten Krankenversicherer nun niemanden mehr abweisen, sei es aus Alters- oder Krankheitsgründen und auch nicht wenn vorher einmal Zahlungsschwierigkeiten vorgelegen haben. Hierfür sollen die privaten Versicherer einen Standardtarif einrichten, der gemäß den Vorgaben der Regierung nicht höher sein darf als der teuerste Tarif der gesetzlichen Kassen (rund 500 Euro).
Hierfür dürfen die privaten Versicherungen allerdings einen Tarif mit besonderem Leistungsumfang bereitstellen, der in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherungen entsprechen wird.
Als Besonderheit ist noch zu erwähnen, daß Personen mit einem besonders niedrigen Einkommen nur den halben Beitrag zahlen müssen und im Notfall Zuschüsse von der Agentur für Arbeit (bzw. Sozialamt) erhalten können.
Bis 2009 soll diese Regelung gelten und dann vom neuen PKV-Basistarif abgelöst werden.
Auch im Bereich Unterhalt gibt es Neuerungen.
Unterhalt
Auch wenn es vielen nicht schmecken mag. Die Nettoeinkommen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Daß gleichzeitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, lassen oftmals den Ruf nach mehr Unterhalt für die Kinder laut werden. Im klassischen Fall, wo der getrennt lebende Vater jeden Monat einen Unterhalt für die bei der Mutter lebenden Kinder zahlen muss, forderten die Verbände schon seit Längerem höhere Unterhaltszahlungen.
So schön das auch für die Mütter und Kinder gewesen wäre, tatsächlich steht aber auch den Vätern immer weniger Geld zur Verfügung um diese Unterhaltsforderungen befriedigen zu können.
Deshalb wird das erste Mal seit 45 Jahren die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die diese Zahlungen auflistet, negativ angepasst. Zuletzt war sie im Jahre 2005 um 2,5 Prozent positiv geändert worden, jetzt wird ein Prozent abgezogen.
Wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen, kann das nicht allein auf dem Rücken der unterhaltspflichtigen Getrenntlebenden ausgefochten werden, so die Meinung der Experten. Dann müssen auch die Kinder ein bißchen zurückstecken.
Im Schnitt soll es sich um einen Minderbetrag von 2 bis 8 Euro pro Kind und Monat handeln.
Neue Steuernummer
Die nächste Änderung dürfte so ziemlich jeden betreffen. Ab dem 1.7.2007 erhält jeder Bürger eine eindeutige, neue, 11stellige Steuernummer. Diese bleibt von der Wiege bis zur Bahre, auch bei einem Umzug, bestehen. Diese eindeutige, personengebundene Nummer war bereits 2003 beschlossen worden.
Und noch eine wichtige Neuerung steht den Bundesbürgern ins Haus: Vom 1. Juli an erhält jeder Bürger eine neue elfstellige Steuernummer, selbst Neugeborene. Die Nummer wird sich – anders als bisher – auch bei Wohnortwechseln nicht verändern. Beschlossen wurde die Neuerung bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2003. Die Umstellung soll bis 2008 dauern, es besteht also keine Notwendigkeit, gleich morgen aufs Amt zu laufen und nach Anträgen etc. zu fragen.
Pfändungsfreigrenzen
Keine Änderungen hingegen gibt es bei den Pfändungsfreigrenzen. Der Pfändungsfreibetrag ist jene Summe, die ein Schuldner trotz laufender Pfändungen behalten darf, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das gilt auch im Falle evtl. Unterhaltszahlungen.
In diesem Jahr wird sich daran nichts ändern und so bleibt es bei 989,99 Euro für Alleinstehende. Je nach Unterhaltsverpflichtungen kann sich dieser Betrag bis auf knapp 2200 Euro erhöhen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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