Endlich Klarheit! Gestern haben Gerichte und Gesetzgeber für Transparenz gesorgt und nun wissen wir woran wir sind. Das wurde aber auch Zeit, zu unterschiedlich waren die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Doch was ist jetzt eigentlich genau Sache?
Jeder, der andere zu Werbezwecken anruft, muß seine Rufnummer übermitteln. Er muß aus einem wenigstens 75 Quadratmeter großen Raum anrufen und darf nur dann rauchen, wenn er sich während des Telefonates nicht auf einer Tanzfläche befindet. Außerdem darf er nur noch Leute anrufen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die gerade nicht mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind.
Alles klar?
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Der Buchautor und Publizist schreibt hier über Technik, Produkttests, und Service. Hier erscheinen auch seine Satiren und Gedanken über dies und das. Der Psychologe und Dozent wurde in der Halloweennacht an Allerheiligen geboren und lebt mit seiner Familie bei Heidelberg. Mehr über ihn gibt es hier. Kontakt: über das Kontaktformular.