Endlich Klarheit! Gestern haben Gerichte und Gesetzgeber für Transparenz gesorgt und nun wissen wir woran wir sind. Das wurde aber auch Zeit, zu unterschiedlich waren die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Doch was ist jetzt eigentlich genau Sache?
Jeder, der andere zu Werbezwecken anruft, muß seine Rufnummer übermitteln. Er muß aus einem wenigstens 75 Quadratmeter großen Raum anrufen und darf nur dann rauchen, wenn er sich während des Telefonates nicht auf einer Tanzfläche befindet. Außerdem darf er nur noch Leute anrufen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die gerade nicht mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind.
Alles klar?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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