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Landgericht: Kündigung von Online-Abos muss ohne Passwort möglich sein

ein Button auf dem KÜNDIGEN steht

Ein wegweisendes Urteil für Verbraucher: Landgericht München I entscheidet gegen Sky Deutschland

Die Kündigung von Online-Abonnements sollte so einfach wie möglich sein, findet das Landgericht München I. In einem wegweisenden Urteil hat das Gericht entschieden, dass Anbieter wie Sky Deutschland ihren Kunden die Möglichkeit bieten müssen, Abonnements ohne Passwort und ohne Anmeldung zu kündigen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen den Streaming-Dienst Wow von Sky geklagt, da dieser die Kündigung erst nach einem Login mit E-Mail-Adresse und Passwort zuließ. Das Gericht stellte fest, dass allein die Angabe von Namen und weiteren Identifizierungsmerkmalen ausreichen sollte. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Kündigungsprozessen im Online-Bereich haben.

Die Hintergründe des Falls

Seit Juli 2022 sind Anbieter von kostenpflichtigen Abonnements und Laufzeitverträgen gesetzlich verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton bereitzustellen. Diese Regelung soll vor allem Verbrauchern ermöglichen, Verträge mit einem einfachen Mausklick zu beenden. Bereits seit März 2022 gilt dies auch für Streamingdienste wie Wow. Allerdings hatte der Streaming-Anbieter Sky auf seiner Webseite lediglich einen Link mit der Aufschrift „Abo kündigen“ platziert, der jedoch zu einer Unterseite führte, auf der sich Kunden erst einloggen mussten. Der vzbv klagte daraufhin vor dem Landgericht München I.

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Das Urteil und seine Tragweite

Am 10. Oktober verkündete das Landgericht München I sein Urteil, das eine klare Botschaft an Online-Anbieter sendet: Kündigungsbuttons müssen unmittelbar und leicht zugänglich sein, ohne dass zusätzliche Anmeldedaten abgefragt werden. Das Gericht stützte sich dabei auf Paragraf 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der vorschreibt, dass ein Kündigungsbutton direkt zur Seite führen muss, auf der Kunden ihre Kündigung per Mausklick abgeben können. Die Richter argumentierten, dass die Abfrage von Passwörtern die Kündigungsmöglichkeiten unnötig einschränke und somit rechtswidrig sei.

Die Reaktion von Sky und der Branche

Sky Deutschland verteidigte sich, indem der Streaming-Anbieter darauf hinwies, dass unter der Wow-Startseite keine Streaming-Verträge abgeschlossen werden könnten. Die Login-Daten würden von Nutzern üblicherweise gespeichert. Sky argumentierte, dass Passwörter zur Identifizierbarkeit notwendig seien und die Eingabe nicht mehr Aufwand bedeute als die Angabe von Kunden- oder Vertragsnummern. Trotz des Urteils hat Sky Berufung eingelegt.

Ein notwendiger Schutz für Verbraucher

Das Urteil des Landgerichts München I unterstreicht die Bedeutung des Kündigungsbuttons für Verbraucher im Online-Bereich. Die Entscheidung stärkt die Position der Verbraucher und setzt klare Maßstäbe für die Gestaltung von Kündigungsprozessen. Es ist jedoch besorgniserregend zu sehen, dass viele Anbieter ihren Pflichten aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge nicht ausreichend nachkommen. Laut Verbraucherschützern erfüllen nur 42 Prozent der Websites die gesetzlichen Vorgaben für einen angemessenen Kündigungsbutton. Eine Entwicklung, die weiterhin aufmerksame rechtliche Überprüfungen und Maßnahmen erfordert, um Verbraucherrechte zu schützen und die Transparenz im Online-Vertragswesen zu gewährleisten.

Fazit:

Klare Vorgaben für Kündigungsbuttons sind ein notwendiger Schutz für Verbraucher im Online-Bereich. Das Urteil gegen Sky Deutschland sendet ein starkes Signal an die Branche, die Gestaltung von Kündigungsprozessen zugunsten der Verbraucher zu überdenken und transparenter zu gestalten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, dass Anbieter verstärkt ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und Kündigungen online unkompliziert und ohne unnötige Hürden ermöglichen. Der Schutz der Verbraucherinteressen sollte im Mittelpunkt der weiteren Entwicklungen im Online-Vertragswesen stehen.

Bildquellen:
  • online-kuendigen: Peter Wilhelm public domain


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 9. Februar 2024

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