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Cannabis und THC: Das gilt am Steuer

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Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die ab dem 1. April 2024 in Kraft treten soll, wirft gesellschaftliche und rechtliche Fragen auf.

Besonders kontrovers diskutiert wird dabei die Frage, wie sich der Cannabiskonsum auf die Verkehrsteilnahme auswirkt und ob die bestehenden THC-Grenzwerte am Steuer angemessen sind.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung verabschiedet, der unter anderem vorsieht, dass Cannabis und der psychoaktive Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) nicht mehr als Betäubungsmittel gelten sollen. Erwachsene dürfen demnach bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen selbst anbauen. Dabei sollen spezielle Vereine den Anbau und die Abgabe kontrollieren.

Allerdings sollen die von der Ampel geplanten Cannabis-Fachgeschäfte vorerst nicht flächendeckend eingeführt werden, sondern lediglich in Modellprojekten getestet werden. Der Verkauf bleibt somit vorerst eingeschränkt. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, THC-Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen festzulegen. Diesbezüglich ist eine Arbeitsgruppe aktiv, die im Frühjahr 2024 ihre Ergebnisse präsentieren wird. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung gelten weiterhin die aktuellen Vorgaben.

Für den ADAC steht fest, dass die Teillegalisierung von Cannabis nicht dazu führen darf, dass im Straßenverkehr Experimente gemacht werden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht an erster Stelle, und es darf nicht zugelassen werden, dass der Konsum von Cannabis die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen am Steuer beeinträchtigt. Besonders Personen, die Cannabis ausprobieren möchten, sollten sich bewusst sein, dass das Fahren unter Drogeneinfluss strafbar bleibt.

Die Forderung nach intensiver Aufklärung über die erhöhten Unfallrisiken im Zusammenhang mit Cannabiskonsum ist nach Ansicht des ADAC unverzichtbar. Die potenziellen Gefahren sollten der Bevölkerung klar kommuniziert werden, um Unwissenheit und Fahrlässigkeit zu vermeiden.

Ein zentraler Punkt in der Diskussion um die Cannabis-Legalisierung und die Verkehrssicherheit ist der THC-Grenzwert. Fachleute streiten seit Jahren darüber, ob der aktuelle Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angemessen ist. Juristen und Mediziner empfehlen eine Anhebung dieses Wertes, ohne sich jedoch auf einen genauen Wert festzulegen.

Die Begründung der Experten lautet, dass der aktuelle THC-Grenzwert lediglich den Konsum von Cannabis nachweise, jedoch keine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung. Daher unterstützen sie den Plan der Bundesregierung, die Grenzwerte auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln und an den tatsächlichen Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr zu orientieren, ähnlich wie es bei Alkohol der Fall ist.

Bei Fahranfängern müssen die bestehenden Regeln beibehalten werden, nach denen bereits ab 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum Sanktionen erfolgen. Für erfahrene Fahrer könnte hingegen ein differenzierter Grenzwert gelten, der erst ab einer bestimmten THC-Konzentration eine erwartbare Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nachweist.

Zusätzlich sollte die Möglichkeit weiterer Messverfahren, wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geprüft werden, um akute Beeinträchtigungen durch Cannabis zeitnah nachweisen zu können. Dabei betont der ADAC, dass die Zuverlässigkeit neuer Methoden vor ihrer Anwendung gründlich evaluiert werden muss.

Nach wie vor dreht sich die Debatte um die Cannabis-Legalisierung um die Balance zwischen individuellen Freiheiten und dem Schutz der Verkehrssicherheit. Es bleibt abzuwarten, wie die geplanten Modellprojekte und die wissenschaftlichen Erkenntnisse die weitere Entwicklung beeinflussen werden. Entscheidend ist dabei, dass die Maßnahmen darauf abzielen, potenzielle Gefahren zu minimieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Infos ADAC

Bildquellen

  • canna: KI generiert

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Straßenverkehr und Fahrmichdochum

Der Straßenverkehr ist ein Thema, zu dem jeder etwas sagen kann. Mir begegnet so viel Abenteuerliches, Verwunderliches und auch Schönes. Darüber schreibe ich hier.

Diese Rubrik ist auch der Platz, in dem die Geschichten um Deutschlands am häufigsten umgefahrenes Verkehrsschild, das Fahrmichdochum, erscheinen.

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. Februar 2024 | Peter Wilhelm 8. Februar 2024

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