Da kann man eigentlich nur dankbar sein, daß das Bundesverfassungsgericht nun die Bildung langer Namensketten untersagt hat. Leuttheuser-Schnarrenberger und Bürnbaumer-Nisselschweif sind nur zwei Beispiele für besonders blöde lange Doppelnamen.
Wenn das Ganze dann noch mit Doppelvornamen gekrönt ist, nähern sich solche Gattungsbezeichnungen der Lächerlichkeit. Man denke an eine Sabine-Susanne Leutheusser-Schnarrenberger, die einen Karl-Heinz Bürnbaumer-Nisselschweif heiratet. Deren Kind könnte dann Antonius-Sebastian Leutheusser-Schnarrenberger-Bürnbaumer-Nisselschweif heißen. Da kommen locker über 60 Buchstaben zusammen.
Schon bald müssten wir die bekannten Personalausweise in neuen Formaten herstellen lassen, damit alle Namensbestandteile auch noch Platz darauf finden können.
Der alte Beamtenwitz bekäme dann eine ganz neue Bedeutung:
„Ich möcht‘ gern meinen Ausweis verlängern lassen.“
„Wie lang hätten Sie ihn denn gern? Reichen 20 Zentimeter?“
Solche Namensungetüme sind nicht etwa Ausdruck irgendeiner Familienverbundenheit oder gar identitätsstiftend, sondern schlicht und ergreifend Unfug. Es ist das übersteigerte Ich-Bezogensein einiger Spinner, anders kann ich das nicht bewerten. Im täglichen Umgang, wie bei allen Behördenangelegenheiten sind solche Buchstabenungetüme nur verwirrungsstiftend und absolut unpraktikabel.
Wer einen Funken Verstand hat, der überlegt schon bei der Auswahl der Vornamen seiner Kinder, was er ihnen damit auf ihrem späteren Lebensweg antut. Was hat denn ein junger Mensch davon, wenn die Eltern ihn „Pumuckl“ nennen? Nicht viel besser sind manche Vornamen-Kombinationen. Kommen dann noch alberne Namensketten als Nachnamen hinzu, ist so mancher zeitlebens der Lächerlichkeit preisgegeben.
Gut, daß da ein Riegel vorgeschoben wurde.
(Aktenzeichen: 1 BvR 1155/03, 5.5.2009)
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden