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Handyverbot für beifahrenden Fahrlehrer

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Das OLG Bamberg hat in seiner am 17.11.2009 veröffentlichten Entscheidung (2Ss OWI 127/2009)seine bisherige Rechtsprechung zur Nutzung von Handys durch Fahrlehrer bestätigt. Nutzt ein Fahrlehrer während einer Übungsfahrt sein Handy, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §23 Abs.1 a, 49 StVG.

Das OLG Bamberg hat in seiner am 17.11.2009 veröffentlichten Entscheidung (2Ss OWI 127/2009)seine bisherige Rechtsprechung zur Nutzung von Handys durch Fahrlehrer bestätigt. Nutzt ein Fahrlehrer während einer Übungsfahrt sein Handy, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach §23 Abs.1 a, 49 StVG.


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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. November 2009 | Revision: 26. November 2012

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