…muss manchmal sein. Seit einiger Zeit sorgt ein „Gemeindevollzugsbediensteter“ bei uns für Recht und Ordnung. Das ist sicher eine gute Idee, denn es gibt viele Unfall- und Gefahrenschwerpunkte, wo man sich als „Gemeindevollzugsbediensteter“ austoben kann. Vor den Schulen, vor den Kindergärten, an Fußgängerüberwegen und überall sonst, wo ruhender Verkehr vorkommt. Da wo sich der Verkehr nämlich bewegt, da hat der „Gemeindevollzugsbedienstete“ sein Recht verloren und darf nicht eingreifen.
Warum der „Gemeindevollzugsbedienstete“ aber nun durch die Nebenstraßen, die reinen Wohnstraßen schleicht, und dort vor den privaten Einfamilienhäusern der Anwohner seine Knöllchen verteilt, das bleibt ein Mirakel.
Sicher, man findet hier mal einen, der gegen die Fahrtrichtung parkt, ein anderer steht etwas zu weit vom Bordstein weg und wieder ein anderer macht irgendeine andere Kleinigkeit falsch. Sicher, das ist so und würde man es streng nehmen, dann kann man all diese kleinen Verstöße auch ahnden.
Aber das muß nicht unbedingt sein, weil hier eben keine Gefährdung vorliegt.
Als der „Gemeindevollzugsbedienstete“ angeschafft wurde, da hieß es vollmundig, der müsse nicht für sein Gehalt Knöllchen schreiben, sondern solle im Einvernehmen mit dem Bürger auf partnerschaftlicher Basis tätig werden.
Mittlerweile ist aber festzustellen, daß es wohl doch darauf hinausläuft, daß sich der GVZB einzelne Ecken und einzelne Leute rauspickt, bei denen er besonders gerne tätig wird.
Vielleicht ist das nur eine subjektiv falsche Vorstellung, aber man sollte das mal im Auge behalten.
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