Spitze Feder

Diesel Skandal -Begrifflichkeiten oder schlichtweg Verarschung?

Volkswagen Schmutz Pixabay

Nachdem wegen des Diesel-Skandals plötzlich all diejenigen vorgeblich um „rasche und vollständige“ Aufklärung bemüht sind, die diesen massenhaften, vorsätzlichen Betrug an den Verbrauchern und an der Umwelt hätten verhindern können, oder nach Bekanntwerden sofort hätten abstellen müssen, namentlich die zuständigen Ressortleiter Alexander Dobrindt und Barbara Hendricks, besteht deren Hauptanliegen offenbar in dem geringstmöglichen pekuniären Verlust für die Verursacher.

Man muss sich das Ganze nochmal auf der Zunge zergehen lassen:

Sämtliche Hersteller* in der bundesdeutschen Autobauer-Landschaft setzen sich unter Missachtung des Kartellrechts zusammen, verabreden, die gesetzlichen Abgasgrenzwerte über illegale Softwaremanipulation zu umgehen und die verfügbare abgasreinigende AdBlue-Technologie aus Kostengründen nur in einer lächerlichen Minimalversion und somit als nutzloses Feigenblatt in die Fahrzeuge einzubauen. *Ja, ich weiß, BMW ist (noch) nicht betroffen. Die Bajuwaren haben die Chemie aber auch nicht neu erfunden und werden sicher noch in den Genuss einer entsprechenden Untersuchung kommen.

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Vor Monaten hatte bereits ein kleinerer deutscher Hersteller von Abgasreinigungssystemen in einem Interview mit dem Deutschlandradio ein Nachrüst-Kit für Dieselmotoren vorgestellt, das die Stick-Oxide nachweislich um 95% (!) reduziert. Kostenpunkt: ca. 2.000 €, wobei der Hersteller die geschätzten Kosten bei einer Großserienproduktion auf unter 1.000 € taxierte.

Ist man nun gleich wieder ein Anhänger von kruden Verschwörungstheorien, wenn man fragt, weshalb man a) von diesem Nachrüst-Kit nie wieder etwas gehört hat, oder weshalb b) die Bundesanwaltschaft nicht schon längst die Ermittlungen in dem gesamten Komplex an sich gezogen hat?

Keine Verschwörungstheorie ist die nachstehende, aus Wikipedia kopierte, Definition:

„Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Unter einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift versteht man einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens drei Personen, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.“

Und weil in der ganzen Sache Politik und Justiz eine tragende Rolle spielen, eine weitere Definition, ebenfalls aus Wikipedia:

„Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.“

Da uns die ganze Geschichte vermutlich noch einige Monate begleiten wird, habe ich mir vorgenommen, meine Fragen den Wahlkämpfern an den Infoständen der Parteien vor dem Supermarkt zu stellen, sobald die Schirme aufgespannt und die Luftballons aufgeblasen sind.

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    Diese Kolumne schreibt vorwiegend Peter Grohmüller seine Gedanken zur Welt und dem Geschehen unserer Zeit auf.
    Seine fein geschliffenen „Ergüsse“ – wie er selbst sie nennt – erfreuen sich großer Beliebtheit.

    Hin und wieder erscheinen in dieser Kolumne auch Beiträge anderer Autoren, die dann jeweils entsprechend genannt werden.

    Die Texte sind Satire, Kommentare und Kolumnen. Es handelt sich um persönliche, freie Meinungsäußerung.

    Für die Texte ist der jeweilige Autor verantwortlich.

    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Grohmüller: © 31. Juli 2017 | Revision: 17. September 2020

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