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Die gelben Bengel

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Im ADAC bin ich ja schon ewig. Ich habe die goldene Mitgliedskarte. Was jetzt genau der Unterschied zwischen einer normalen und einer goldenen Mitgliedskarte ist, weiß ich nicht, aber ich hoffe doch sehr drauf, daß im Falle einer Panne die Goldkarteninhaber von einem leichtbekleideten ADAC-Mädchen betreut werden. Falls nicht, falls doch wieder der schmerbäuchige ADAC-Mann kommt, bringt der bestimmt ’ne große Tüte von McBurger mit. Irgendeinen Vorteil wird’s schon haben.

Mitglied in dem Verein bin ich, weil ich die Pannenhilfe schon häufiger brauchte. So als Akademiker und Verfechter der brotlosen Kunst, steht es mir ja einerseits nicht zu, etwas von Autos zu verstehen und andererseits haben wir schon immer ältere Autos gehabt, die öfters schon mal die helfende Hand des ADAC-Mannes benötigten.

An und für sich fand ich die Leute vom ADAC eigentlich immer sehr nett. Ob sich dieser Eindruck jetzt jedoch wandeln wird, wird sich zeigen.

Andy Brandl aus Nürnberg ist Franke und Franken versteht man immer ziemlich schlecht und genau deshalb ist es gut, daß viele Franken Weblogs schreiben, denn im Geschriebenen hört man ihren urwüchsigen, nichtbayerischen Dialekt nicht so durch. Und wenn man sie versteht, dann haben sie meistens sogar ganz interessante Sachen zu berichten.

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Andy Brandl schreibt unter anderem über seinen „Glubb“, das ist sein Fußballclub und wir kennen diesen „Glubb“ als 1. FC Nürnberg. Was der Verein so treibt, ob er nun verliert oder gewinnt, Andy Brandl schreibt darüber und untermal das Ganze auch noch mit vielen selbstgeschossenen Bildern.

Nach einem Spiel kehrten er und seine Mitfranken in Enkering im „Gasthof zum Bräu“ ein. Dort trafen die angeheiterten und heiteren jungen Männer auf eine Gruppe hübscher Mädels der örtlichen Funkengarde und luden die mehr oder weniger paarungsbereiten Fastnachtshühner zu einem gemeinsamen Foto vor dem Gasthof ein. So entstand dieses Bild:

Was auffällt, ist der gelbe Fleck über Martina (18, Dritte von links, Telefonnummer auf Anfrage).
Irgendein Gegenstand von der Post? Eine überdeckte Reklame für etwas Unanständiges?
Nein.
Da ist auf dem Originalbild ein Schild des ADAC zu sehen. Mit solchen Schildern weist der ADAC auf Gastronomiebetriebe hin, die er empfiehlt, in denen man besonders gut, oder vielleicht auch als Mitglied zu besonderen Konditionen untergebracht ist. Solche Schilder hängen an sehr vielen Gasthäusern und gehören wohl mehr oder weniger zum allgemeinen Straßenbild.

Deshalb dachte sich der Hobbyfotograf auch überhaupt nichts dabei, das Schild mitzuknipsen. Vermutlich ist ihm vor lauter Martina, Rosi, Nathalie und Katja von der Faschingsgarde auch gar nicht aufgefallen, daß da überhaupt Schilder hängen. Ich hätte da auch woanders hingeschaut! (Auf die Blendeneinstellung der Kamera, ist ja klar)

Bald darauf erschien das Bild auf seiner Website und kündete dort von einem schönen Tag, den die „Glubb“-Freunde in Enkering verbracht haben. Doch diese Freude währte nicht lange. Der ADAC konnte und wollte es nicht dulden, daß auf der fränkischen Glubber-Seite auf einem privaten Foto völlig nebensächlich das ADAC-Logo zu sehen ist. Wie es heißt, habe der ADAC sich an Andy Brandl gewandt und ihn aufgefordert, das Foto bzw. Logo zu entfernen.

Andy, der zwar kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darauf ankommt, wollte sich gar keinen Ärger einhandeln und ihm war das Schild im Hintergrund zunächst weder aufgefallen, noch hatte es für ihn irgendeine Bedeutung, also überdeckte er es mit einem gelben Fleck.

Wikipedia meint zum ADAC-Logo sogar, dass es gar nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um überhaupt urheberrechtlich geschützt zu sein, weist aber darauf hin, daß Marken- und Schutzrechte einer völlig freien Verwendung im Wege stehen.

Allerdings hätte ich weder das Logo entfernt, noch mich gescheut, mich in diesem Fall mit dem ADAC auf einen Rechtstreit einzulassen.
Denn noch gilt bei uns die Panoramafreiheit.

Panoramafreiheit (aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie)

Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man laut deutschem Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz – UrhG), die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.

Das ADAC-Schild war werder Gegenstand der Fotografie, noch hat Andy Brandls Seite sonst irgendetwas mit dem ADAC oder verwandten Themen zu tun. Er erzielt aus der versehentlichen Mitablichtung des Logos auch keinen wie immer gearteten Gewinn.

Hier hat der ADAC ganz sicher mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ist weit über das Ziel hinausgeschossen.

Wer sagt denn, daß eine der abgebildeten Personen nicht sogar Mitglied im ADAC ist und man Route und Gasthaus anhand eines ADAC-Routenplaners / Straßenatlas herausgesucht hat und nun auf diese Weise zeigen möchte, wie sehr man seinem Automobilclub verbunden ist? Über diesen Aspekt sollte der ADAC auch einmal nachdenken.

Nachdenken sollten die Oberen allerdings über eine kurzfristige, nette Entschädigung für den entstandenen Ärger.
Das gebietet schon der Anstand.

Nachtrag: Wie zu lesen war, könnte der Hintergrund auch sein, daß der ADAC das betreffende Empfehlungsschild deshalb nicht im Internet sehen will, weil er es zurückgezogen hat und inzwischen das betr. Gasthaus nicht mehr empfiehlt. Aber auch das hat Andy Brandl nicht zu interessieren. Solche Sachen muß der ADAC mit seinen Partner-Gasthöfen klären und nicht mit den Gästen, die sich vor dem Gasthaus fotografieren.


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. Juli 2007 | Revision: 17. März 2015

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