Was für ein Ärger. Alle paar Jahre muss man mit seinem Auto zum TÜV oder zu einer anderen Prüforganisation. Da schaut dann ein Prüfingenieur ganz genau nach, ob Du Dein Auto so weiterfahren darfst, oder ob irgendwas repariert werden muss.
Ich habe von früher keine guten Erinnerungen an den TÜV. Es geht mir und meiner Allerliebsten da absolut gleich. Uns hat der TÜV schon die schönsten Autos „weggenommen“.
Früher war ja Rost noch ein deutlich präsenteres Thema als heute. Und ich weiß gar nicht, wie viele Autos ich schon auf den Schrottplatz gefahren habe, weil der Schweller durch war oder weil es unten in die Türen reingeregnet hat. Immer dasselbe Spiel: Das Auto ist an und für sich noch völlig intakt, aber irgendwo blüht der Rost, und die Reparatur ist so teuer, dass ein neuer Gebrauchter billiger ist.
Jetzt haben wir so ein Hybrid-Auto, ganz neu, und da müssen wir erst irgendwann in ein paar Jahren mal zum TÜV.
Und wenn, dann gilt: Plastik rostet nicht…
Aber, wer mit seinem Auto bald zur Hauptuntersuchung muss, dem macht der Chinese ein tolles Angebot.
Für nur 2.09 Euro schickt Dir der Chinamann gefälschte TÜV-Plaketten ins Haus.
An der Tankstelle war neulich ein Mini-Cooper vor mir, dessen TÜV-Plakette mir auffiel. Es war so eine von TEMU/AliExpress. Die Dinger sehen einfach scheiße aus.
Die Größe und die Farben stimmen zwar, aber diese Aufkleber haben so einen 3D-Effekt und sind dick und wie aus Gel gemacht.
Das fällt jedem Deppen sofort auf.
Übrigens: Wem der Betrug bzw. die Urkundenfälschung mit einer gefälschten HU-Platte nicht reicht, der kann in einem Shop im Netz auch noch die passende Zulassungsplatte seiner Stadt bzw. seines Landkreises bestellen. Kostet 10 Euro. Und ein Strafverfahren.

Und nein, Du darfst diese Plaketten auch nicht zu Tuningzwecken verwenden, selbst wenn Dein Auto TÜV hat und zugelassen ist. Gültig sind nur die Originalplaketten und keine Ersatzplaketten aus dem Internet.
Auch wenn in sogenannten Fachforen immer wieder von selbsternannten Experten was anderes behauptet wird. Es gibt echte und falsche Plaketten, das hier sind alles falsche, und die sind verboten.
Die rechtliche Seite: Das ist kein Kavaliersdelikt
Viele Leute unterschätzen völlig, wie ernst die Sache mit gefälschten TÜV- oder Zulassungsplaketten ist. Das ist kein harmloser „Spaßartikel“ aus China und auch kein cleverer Lifehack für Leute, die sich die Hauptuntersuchung sparen wollen. Juristisch bewegt man sich hier sehr schnell im Bereich von Straftaten.
Schon das Anbringen einer gefälschten HU-Plakette kann den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB erfüllen. Denn die TÜV-Plakette gilt zusammen mit dem Kennzeichen als sogenannte „zusammengesetzte Urkunde“.
Das bedeutet: Die Plakette beweist gegenüber Polizei, Behörden und anderen Verkehrsteilnehmern, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß geprüft wurde. Wird dieser Eindruck durch eine Fälschung erzeugt, liegt schnell eine Täuschung im Rechtsverkehr vor.
Der Gesetzgeber formuliert das in § 267 Strafgesetzbuch so:
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Hier der Gesetzestext:
§ 267 StGB – Urkundenfälschung
Daneben kommt häufig auch noch Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG in Betracht. Dabei geht es allgemein um manipulierte oder missbräuchlich verwendete Kennzeichnungen an Fahrzeugen.
Auch hierzu gibt es einen klaren Gesetzestext:
§ 22 StVG – Kennzeichenmissbrauch
Und das kann teuer werden. Neben Geldstrafen sind hier sogar Freiheitsstrafen möglich. Spätestens wenn mehrere Delikte zusammenkommen oder der Verdacht besteht, dass jemand systematisch Fahrzeuge ohne gültige Zulassung oder Untersuchung im Straßenverkehr bewegt, wird die Sache für Staatsanwaltschaft und Gericht richtig interessant.
Besonders unerquicklich wird es dann, wenn zusätzlich kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Dann kann sogar noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzukommen.
Viele vergessen außerdem: Bereits die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem entsprechend manipulierten Fahrzeug genügt oft schon. Man muss nicht erst einen Unfall bauen oder jemanden gefährden.
Und noch etwas: Auch der bloße Besitz solcher Plaketten kann spätestens dann problematisch werden, wenn der Eindruck entsteht, dass sie tatsächlich verwendet werden sollen. Wer entsprechende Sticker bestellt, aufbewahrt und passend zum eigenen Kennzeichen herumliegen hat, wird im Zweifel einiges erklären müssen.
Das besonders Absurde daran: Wegen ein paar Euro Ersparnis riskiert man unter Umständen ein Strafverfahren, Punkte, hohe Geldstrafen und gewaltigen Ärger mit Behörden und Versicherungen. Dabei kostet eine normale Hauptuntersuchung deutlich weniger als das, was ein Anwalt hinterher berechnet.
Und ganz ehrlich: Die billigen China-Plaketten sehen meistens ohnehin so schlecht aus, dass sie jedem Polizisten sofort auffallen.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk schreibt dazu:
Achtung: Polizeibeamte haben ein geschultes Auge für die aktuell gültigen Plaketten und schöpfen bei möglichen Fälschungen schnell Anfangsverdacht. Nicht selten genügt, dass hinter Ihnen an der Ampel ein Streifenwagen steht und die Beamten etwas Zeit haben, Ihr Nummernschild in den Blick zu nehmen. Anwalt.de
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine allgemeine journalistische Einordnung.
Bildquellen:
- Bildschirmfoto-2026-05-06-um-16.44.34_800x500: Peter Wilhelm Screenshot

















