Mir geht immer das Messer in der Tasche auf, wenn ich höre, daß Leute (vor allem im Fernsehen) sagen: „Sie sind verhaftet!“
Heute schreibt heise-online:
Polizei verhaftet mutmaßlichen Handy-Virus-Autor
Die spanische Polizei hat einen 28 Jahre alten Mann verhaftet, dem vorgeworfen wird, einen Virus programmiert und verteilt zu haben, der über 115.000 Mobiltelefone befallen haben soll. Dies berichten spanische Medien unter Berufung auf die Ermittlungsbehören, die den Beschuldigten nach siebenmonatigen Ermittlungen in Valencia jetzt festnahmen. Es ist das erste Mal, dass in dem Land eine Person wegen dieses Tatvorwurfs inhaftiert wurde.
Ja was denn nun? Haben die den jetzt verhaftet oder festgenommen?
Meiner Meinung nach ist das nämlich ein gravierender Unterschied. Die Polizei kann jemanden festnehmen, also vorläufig in Gewahrsam nehmen, wenn sie ihn einer bestimmten Straftat beschuldigt. Bevor aber jemand verhaftet wird, muß ein Richter einen Haftbefehl bzw. eine Haftanordnung ausstellen.
Festnehmen darf übrigens jeder. Wer einen Straftäter auf frischer Tat ertappt oder verfolgt, darf auch innerhalb gewisser Grenzen soviel Gewalt ausüben, daß er an der Flucht gehindert wird und ihn festnehmen.
Verhaften hingegen dürfen einen nur staatlich bevollmächtigte Organe, zum Beispiel die Polizei oder aber auch ein Gerichtsvollzieher.
Letzterer hingegen ist allerdings nicht dazu berechtigt körperliche Gewalt auszuüben, um einen säumigen Schuldner zu verhaften, gegen den wegen einer Eidesstattlichen Versicherung z.B. eine Haftanordnung erlassen wurde. Er müsste dann die Polizei hinzuziehen.
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