Da entscheidet sich ein Edeka-Markt, wie viele Einzelhändler sonst auch, aufgrund der sensationsheischenden Berichterstattung der BILD-Zeitung, dieses Boulevardblatt nicht mehr in seinem Sortiment zu führen.
Und als Folge kündigt nun der zuständige Pressevertrieb dem EDEKA-Markt die gesamte Belieferung mit Printmedien auf.
So schreibt der Pressegrossist dem Händler vor, welche Zeitungen/Zeitschriften er auszulegen hat und welche nicht.
Ich persönlich bin ja der Meinung, daß ein Kaufmann sich auf den Standpunkt stellen sollte: Der Köder muß dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.
Mit anderen Worten: Wenn sich Kunden mit dieser Zeitung verdummen wollen, dann sollen sie es meinetwegen tun. Sie kaufen bei mir ja auch Tabakwaren, Alkohol und Unmengen ungesunde Süßigkeiten.
Wo fängt die Verantwortung des Kaufmanns gegenüber seinen Kunden an und wo hört sie auf?

Das sind mal so grundsätzliche Fragen, die ich mir als gelernter Kaufmann so stelle, wenn es um das Verkaufen von Produkten geht, die mir als Händler nicht gefallen.
Auf der anderen Seite steht es beinahe jedem Händler frei, sich das Portfolio seiner Produkte auszusuchen und eben auch bestimmte Produkte nicht zu führen.
Daß das nun von einem Pressgrossisten dazu ausgenutzt wird, Druck auf einen Händler auszuüben, ist schon seltsam.
Aber einen Skandal, wie ihn viele hier sehen, kann ich nicht ausmachen.
Wir haben in Deutschland das Presse-Grosso-System. Die Republik ist in 79 Grosso-Bezirke aufgeteilt, die von 66 Grossisten beliefert werden.
Die Grossisten haben die Aufgabe, den Vertrieb von Printmedien sicherzustellen. Dadurch ist gewährleistet, daß auch in entlegenen Gebieten nahezu alle Publikationen lieferbar oder zumindest bestellbar sind.
Unabhängig davon, daß Kunden sich bestimmte Presseerzeugnisse auch im Abonnement- oder Einzelbezugsverfahren bestellen können, schützt dies vor allem kleinere Verlage und Publikationen.
Durch dieses System, so ist es vom Gesetzgeber wenigstens gedacht, soll eine möglichst breite Meinungsvielfalt gefördert werden.
Stellten sich nun konsequent bestimmte Absatzmärkte (Kioske, Zeitschriftenläden, Supermärkte etc.) gegen ein Presserzeugnis, würde die Meinungsvielfalt meiner Meinung erheblich eingeschränkt.
Es muß letztlich auch jedem EDEKA-Kunden möglich sein, wenn dort schon Zeitungen und Zeitschriften angeboten werden, dort auch die BILD-Zeitung zu kaufen.
Der Händler schwingt sich letztendlich zum Zensor auf und bevormundet seine Kundschaft.
Rein persönlich hege ich eine gewisse Abneigung gegen die billige Anmache der BILD-Zeitung. Deshalb fällt es mir auch nicht schwer, zunächst einmal ob dieser konsequenten Haltung des betreffenden EDEKA-Ladens Beifall zu klatschen.
Aber in letzter Konsequenz bleibt die Frage: Was passiert, wenn morgen dem EDEKA-Mann ein Aufmacher im Spiegel nicht gefällt oder er einen Artikel in „Hund und Garten“ nicht mag? Schmeißt er dann diese Zeitschriften auch aus seinen Regalen?
Der Grossist sieht die Angelegenheit aus seinem Blickwinkel: Er will eine möglichst breite Angebotspalette liefern und natürlich auch umsatzstarke Produkte, wie die BILD-Zeitung, verkaufen können. Denn letztendlich ist gerade die Kalkulation eines solchen Grosso-Vertreibers eine Mischkalkulation. Nur weil er schnelldrehende (d.h. sich rasch un viel abverkaufende) Titel im Portfolio hat, kann er auch wenig nachgefragte Spezialzeitschriften mitvertreiben, an denen er kaum etwas verdient.
Hierbei muß man wissen, daß alle nicht verkauften Zeitschriften einerseits keinen Gewinn bringen und andererseits dennoch die Logistik des Unternehmens mehrfach (z.B. durch Rücksendung) strapazieren.
Wer also den Kaviar in Form von hochwertigen Magazinen haben will, muß in Kauf nehmen, daß andere eben lieber Popcorn oder blöde Grütze (wie die BILD) lesen wollen.
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Einzelhändler sind in dentscheidenel auf eigenen Profit aus. Niemand würde sämtliche alkoholischen Produkte aus dem Sortiment verbannen, nur weil 1 Kunde Alkoholiker ist. Schaut man dann mal in die Zutatenliste verschiedenster Produkte, bliebe ein überschaubares Sortiment zurück.
Mein Chef kann frei entscheiden, welche Zeitschriften er den Kunden anbietet. Manche gehen direkt an die Pressedistribution zurück. Angebot und Nachfrage! Aber niemals würde er auf die Bild verzichten. Ja, auf die 10 plus 1 Gutscheine. Aber niemals die Zeitung ansich.
Nunja,
grunddsätzlich muß jeder Händler selbst entscheiden, ob er etwas verkauft oder nicht. Ein Eingriff von „übergeordneter“ Stelle würde ich dann als notwendig sehen, wenn es dadurch jemandem stark erschwert würde, die legale Ware zu erwerben.
Wenn ein Händler die Bild nicht verkauft, bricht dadurch die Pressefreiheit nicht zusammen. Von daher ist das Anliegen des Händlers erstmal nicht verwerflich, weil man die BILD überall bekommt.
Aber anstelle des Händlers hätt eich das Problem ganz pragmatisch gelöst:
Einfach wie üblich das Zeitungspaket dem Grossisten abnehmen, aber die Bild nciht zum verkauf auslegen, sondern mit den remittenden komplett wieder zurüsckschicken. Da die Grossisten i.d.R. sehr genau beobachten und die Händler dann mit entsprechend zum Verkauf passenden Stückzahlen beliefern, würde die Bild irgendwann automatisch nicht mehr im Lieferumfang sein, weildie sich offensichtlich in diesem Laden nciht verkauft.
Von daher: Ein Skandal, der nicht sein müßte, weil jeder Händler indirekt über die Remittenden steuern kann, wieviel ihm der Grosshändler schickt.
lks
PS: Meien Schwägerin, die eine zeitlang einen Kiosk betrieben hat, hat mir verraten, daß ein großer Teil der Bild-Kunden diese eh nur zum Einwickeln des gleichzeitig erworbenen Flachmanns nehmen. Da ist die Bild prädestiniert, weil diese i.d.R. die billigste Zeitung am Kiosk ist.
So sehr ich persönlich das Auslisten dieses widerlichen Pamphlets aus dem EDEKA-Sortiment auch begrüße, der schale Beigeschmack einer irgendwie gearteten Zensur bleibt schon. Schließlich tritt EDEKA als Vollsortimenter auf und sollte deshalb auch die Produkte führen, die nachweislich gefragt sind, und nicht nur solche, mit denen sich der Marktleiter und/oder der Franchisenehmer identifizieren mögen. Zurecht kann jetzt ein glühender Verfechter des „BILD“-Embargos allerdings einwerfen: wo ist die Grenze? Müsste EDEKA im Zuge der Meinungsfreiheit zusätzlich zur „BILD“ nicht auch noch das faschistische Hetzblatt „Deutsche Nationalzeitung“ feilbieten?