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Bagatellregelung für Abmahnungen in Sicht?

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Wie ich gerade von einem guten Freund erfahre, sind in Berlin Pläne in Vorbereitung dem Abmahnwahnsinn zumindest zum Teil einen Riegel vorzuschieben.

Aus dem Bundesjustizministerium verlautet:

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Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung im nichtgewerblichen Bereich Bereich sollen nicht mehr als 50 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Peter Roskothen wird sicherlich noch Näheres dazu berichten, bitte sein Blog im Auge behalten!

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(©si)