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Bagatellregelung für Abmahnungen in Sicht?

Wie ich gerade von einem guten Freund erfahre, sind in Berlin Pläne in Vorbereitung dem Abmahnwahnsinn zumindest zum Teil einen Riegel vorzuschieben.

Aus dem Bundesjustizministerium verlautet:

Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung im nichtgewerblichen Bereich Bereich sollen nicht mehr als 50 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Peter Roskothen wird sicherlich noch Näheres dazu berichten, bitte sein Blog im Auge behalten!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

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Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Dreibeinblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 27 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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