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Bagatellregelung für Abmahnungen in Sicht?

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Wie ich gerade von einem guten Freund erfahre, sind in Berlin Pläne in Vorbereitung dem Abmahnwahnsinn zumindest zum Teil einen Riegel vorzuschieben.

Aus dem Bundesjustizministerium verlautet:

Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung im nichtgewerblichen Bereich Bereich sollen nicht mehr als 50 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

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Peter Roskothen wird sicherlich noch Näheres dazu berichten, bitte sein Blog im Auge behalten!


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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. Dezember 2006 | Revision: 26. November 2012

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