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Auch Du musst jetzt Steuern für Ebay-Verkäufe bezahlen

Schuettel

Ein bisschen was nebenher verdienen durch Flohmarktgeschäfte auf Ebay und Ebay-Kleinanzeigen? Das tun viele und bessern ihre Haushaltskasse auf. Jetzt kommt das Finanzamt.

Das Finanzamt hat sich schon immer für die vielen Auktions- und Kleinanzeigenplattformen interessiert. Ziel ist es seit jeher, verdeckt operierende, gewerbliche Händler zu ermitteln. Denn so manch einer betreibt dort einen schwunghaften Handel mit erklecklichen Umsätzen, tarnt sich aber als privater Gelegenheitsverkäufer.

Durch diese Händler dürften dem Fiskus jedes Jahr Steuern in Millionenhöhe entgehen.

Was ist neu?

Im November 2022 hat der Bundestag eine neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen beschlossen. Jetzt müssen die Betreiber von Auktions- und Handelsplattformen den Finanzbehörden Auskünfte über die Umsätze und die Identität der Anbieter/Verkäufer übermitteln.
Im Fokus stehen dabei nicht allein Verkäufe, sondern auch die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums. Auf diversen Plattformen können Wohnungs- und Hausbesitzer ihre Domizile zur Vermietung anbieten und erzielen damit derzeit z. T. überhaupt nicht kontrollierbare Einkünfte.
Das gilt auch für die Fahrdienstvermittlung. So mancher Handelsvertreter oder Fernpendler verdient sich ein ordentliches Zubrot, indem er mehr oder weniger regelmäßig gegen Geld Mitfahrgelegenheiten anbietet.

Was bedeutet das für Dich?

Als privater Anbieter, der gelegentlich mal den einen oder anderen nicht mehr benötigten Artikel versteigert oder verkauft, ändert sich nichts. Gemeldet wird überhaupt erst, so heißt es, wenn Du 30 oder mehr Verkäufe auf einer Plattform getätigt hast oder wenn Dein Umsatz die 2.000 Euro-Marke übersteigt. Und selbst dann gilt noch: Solange Deine Verkäufe glaubhaft als Privatverkäufe durchgehen, ist erst mal alles in Ordnung.
Das gilt wohl auch, wenn Du mal ein Zimmer vermietest oder jemanden im Auto mitnimmst.

Es gibt aber drei Dinge zu bedenken:

  1. So ganz genau ist derzeit noch nicht abzusehen, wer da wann und was an das Bundeszentralamt für Steuern meldet. Es kann durchaus passieren, dass auch Verkäufe/Einnahmen auf mehreren verschiedenen Plattformen erfasst werden.
  2. Wer es beispielsweise gewohnt ist, Kinderkleidung regelmäßig, wenn die Kinder rausgewachsen sind, auf Anzeigenplattformen abzustoßen, kommt schnell in die Größenordnungen, die das Finanzamt interessieren. Das ist auch der Fall, wenn Du beispielsweise ein Auto ausschlachtest und nach und nach die Teile verkaufst. Überhaupt, wenn Dein Hobby es mit sich bringt, häufiger etwas zu verkaufen, Leute mit zu Festivals zu nehmen oder Zimmer zu vermieten, musst Du aufpassen.
  3. Hat der Staat erst einmal Möglichkeiten geschaffen, den Bürger zu kontrollieren, dann wird er diese auch nutzen. Das bedeutet: Auch wenn es jetzt heißt, das Ganze ziele nur auf eine bestimmte Gruppe oder Größenordnung ab, steht zu befürchten, dass voll durchgegriffen und auf einmal jeder private Handel im Verdacht steht, besteuert werden zu müssen.

Hier zur Verdeutlichung noch einmal der Originaltext von Bundestag.de:

Neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen beschlossen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt. CDU/CSU und AfD votierten gegen den Entwurf, Die Linke enthielt sich.

Ein Entschließungsantrag (20/4384) der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetz fand keine Mehrheit. Für die Abstimmung hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4376) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4377) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.

Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden. (hle/10.11.2022)
Quelle: Bundestag.de

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 14. Januar 2023

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