Gesundheit / Haushalt

2023 – Richtig krankmelden

Krankenkasse

Wie meldest Du Dich richtig krank? Eine der Neuerungen zum Jahreswechsel 2023 betrifft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das musst Du über die elektronische Krankmeldung wissen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen viele ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AUB oder AU, Krankmeldung vom Arzt) aus Papier mehr vorlegen. Die AU wird jetzt elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt.

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Dennoch ist es wichtig, dass Du Dich beim Arbeitgeber so bald wie möglich krankmeldest. Die meisten Betriebe erwarten ab dem vierten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (manche auch schon früher). In einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag kann auch eine kürzere Frist stehen, zum Beispiel dass die AU bereits ab dem ersten oder zweiten Tag nötig ist. Aber jetzt gilt das eAU-Verfahren, das elektronische-Arbeitsunfähigkeits-Verfahren.

2023 Arbeitsunfähigkeit melden: So funktioniert das neue eAU-Verfahren

Diese wichtige Neuerung zur AU musst Du ab sofort beachten: Seit Anfang des Jahres müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer keine Papierbescheinigung mehr vorlegen.
Du gehst wie gewohnt zum Arzt. Wenn er meint, dass Du nicht arbeiten kannst, gehst Du nach Hause und meldest Dich zeitnah bei Deinem Arbeitgeber. Nach Deiner Krankmeldung ruft Dein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Das nennt sich eAU-Verfahren: „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“.
Die neue Krankschreibung geht also digital vom Arzt an die Krankenkasse, wo sie der Arbeitgeber dann abruft.

Wichtig

Diese neue Regelung gilt nicht für diejenigen, die privat versichert sind. Diese Personen müssen den Krankenschein wie gewohnt sowohl bei der Krankenversicherung als auch beim Arbeitgeber einreichen.

Genau wie beim früheren gelben Schein erfährt der Arbeitgeber aber auch beim neuen eAU-Verfahren nichts von der Diagnose.

Bildquellen:
  • export-pixabay-blickpixel-small: Pixabay


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Sie dient aber nur zu Informationszwecken. Die Texte ersetzen keinesfalls Beratung oder Behandlung durch Diabetologen, Ernährungsexperten, Hörakustiker und Ärzte. Sie dürfen nicht dazu dienen, eigenständig Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzusetzen. Anleitungen, Tipps & Tricks sowie Ratgeber dienen nur zur Veranschaulichung; holen Sie immer den Rat von Experten, beispielsweise Handwerksmeistern ein.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. Januar 2023

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