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Zypries macht den kleinen Unterschied zum Politikum

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Unsere Bundesjustizministerin heißt Brigitte Zypries. Frau Ministerin Zypries will die Abmahnkosten bei nicht gewerblichen Urheberrechtsverletzungen im Internet auf 50 Euro deckeln.

Das gilt für „einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“.

Hier muß ein Aufschrei durch das Internet gehen. Denn bei dieser Regelung bleiben nahezu alle Blogger, ebay-Fans und viele Homepagebetreiber außen vor.

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Nur wer eine „Blümchenseite“ betreibt, in der er seine Bierdeckelsammlung mit unkenntlich gemachten Biermarkennamen zeigt oder wer nur darüber bloggt, wie gut oder schlecht er geschlafen hat, der kann sich auf diese neue Regelung berufen.

Hat man hingegen Werbung auf seinen Seiten, berichtet man regelmäßig in journalistischer Form oder hat man einen Link zu einem T-Shirt oder Fotopixel-Shop, gilt man als gewerbsmäßig tätig und darf weiterhin fröhlich abgemahnt werden.

Denn Abmahnungen sind kein Ausnahmefall, sondern die Regel. Es trifft vor allem Homepagebesitzer, Weblog-Betreiber, Online-Shops und eBay-Händler, die glauben privat zu handeln.

Aus Unwissenheit, ohne jegliche (kommerzielle) Absicht haben sie sich in den Fallstricken des undurchschaubaren Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts verfangen. Trotzdem werden sie von ebenso fleißigen wie findigen Anwälten und teils zwielichtigen Vereinen immer wieder hartnäckig abgemahnt und mit unglaublichen Gebührenforderungen überzogen.

Am verg. Mittwoch hat die Regierung ein Gesetz beschlossen, welches die Abmahnkosten drastisch deckeln soll. In zdf-heute online lesen wir dazu:

„Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt“, heißt es aus dem Hause Zypries. Dies gelte jedoch lediglich für die Verletzung von Urheberrechten und ist zudem auf private Internetnutzer beschränkt. „Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Doch damit bleiben alle kommerziellen Blogs weiterhin ohne jeglichen Schutz.
Das Bundesjustizministerium hat offenbar in absoluter Unkenntnis (oder Ignoranz?) der tatsächlichen Sachlage am eigentlichen Ziel vorbeigeschossen.

Natürlich wird der Bierdeckelsammler und der Blümchenblogger jetzt vor horrenden Forderungen geschützt, es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis das Internet eben mit 50-Euro-Forderungen überzogen wird. Da müssen die Anwälte eben nur ein wenig fleißiger sein.

Die Forderung muß ganz klar sein, daß der jetzt gewährte Schutz auch denen gilt, die überwiegend privat bloggen und veröffentlichen. Eine Google-Werbung oder die Teilnahme an einer Internetauktion darf niemanden schon zum Unternehmer machen!

Doch Frau Zypries hat die Chance auf mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit vollkommen verschlafen! Sie sieht schlichtweg keinen Handlungsbedarf!

In heute-online heißt es dazu:

Im Geschäftsleben müsse sich halt jeder an die vorgegebenen Regeln halten, erklärte die Ministerin. Ein besonderes Schutzbedürfnis für eBay-Unternehmer wider Willen sieht Zypries trotz der neuerlichen Abmahnwellen deshalb nicht.

Was tun?
Massenhaft Beschwerden an Frau Zypries schreiben?
Eine Petition verfassen?
Einen Schutzverein gründen?


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 30. Januar 2007 | Revision: 26. November 2012

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