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YouTube einigt sich mit GEMA – Videos endlich frei

Endlich, der jahrelange Streit um die Vergütung von Inhalten musikalischer Art ist beigelegt. YouTube und die GEMA haben sich endlich geeinigt.
Jeder kennt diese Sperrtafeln, die bislang statt vieler YouTube-Videos in Deutschland eingeblendet wurden.
Ich hatte das auch bei meinem Facebook-Profil in satirischer Weise als Header umgesetzt.

Etwas mäkelig meckerte YouTube darüber, daß die GEMA einer Verbreitung dieser Videos im Wege stünde. Verständlich aus der Sicht eines Konzerns, der in einem Land beheimatet ist, wo je nach Bedarf die Urheberrechte auch schon mal mit Füßen getreten werden dürfen.
Aus der Sicht deutscher Musikverleger, Songwriter (früher Liedtexter genannt) und Komponisten aber ist die GEMA wichtig.
Sichert sie ihnen doch Teile ihres Einkommens.
Dazu überwacht die Gema heimtückisch tüchtig alle möglichen Internetplattformen, Radiostationen und Kleinveranstalter, um für das Abspielen von Liedern Geld einzufordern.
Das schüttet sie dann nach einem sehr komplizierten Verteilschlüssel an Dieter Bohlen aus. an die Urheber von Text und Musik aus.

Denen würde aber ein Teil ihrer Einnahmen entgehen, wenn YouTube nun einfach die zum Teil illegal hochgeladenen Musikvideos und Konzertmitschnitte abspielen würde.
Die Haupteinnahmequelle ist heute sowieso nicht mehr der Verkauf von physischen LPs bzw. CDs, sondern die digitale Verbreitung von Musik.
Und so richtig dolle läuft das sowieso nicht. Wegen sinkender „Plattenerlöse“ tingeln mittlerweile auch schon hochbetagte und oft lang vergessene Künstler wieder durch die Hallen und halbgefüllten Stadien, denn an der Abendkasse, da lacht Bares.

So stritten sich YouTube und die Gema jahrelang und der Effekt war, daß deutsche Nutzer viele YouTube-Videos leider nicht sehen konnten.

Nun endlich haben die GEMA und YouTube sich geeinigt. Jetzt können deutsche Nutzer auch die von der Gema vertretenen Künstler auf YouTube anschauen.

Die Gema und YouTube stritten seit 2009, als sich beide Parteien bei Verhandlungen über die Verlängerung eines bestehenden Lizenzvertrags nicht auf ein Modell einigen konnten.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in München eine Klage der Gema zurückgewiesen.
Die Musik-Verwertungsgesellschaft hatte von YouTube zwischenzeitlich 0,375 Cent pro Abruf verlangt.
Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1.000 Titeln hatte sie in Prozessen einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet.
Dass etwas bezahlt werden muß, das sah YouTube schon lange ein, es drehte sich im Endeffekt jedoch um die Abrechnungsmodalitäten.
Die Gema ist nun nicht gerade für besondere Flexibilität bekannt, und bestand auf einer Vergütung pro abgerufenem Video.
YouTube dagegen versuchte, eine Beteiligung an erzielten Werbeeinnahmen durchzusetzen.
Auf welcher Grundlage nun die Einigung erfolgte, ist nicht bekannt. Dank des Vertrags würden die Künstler, die Mitglied der Gema sind, nun auch für das Abspielen der Videos auf YouTube bezahlt, teilte die Verwertungsgesellschaft dazu mit.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 3. Februar 2020 | Peter Wilhelm 3. Februar 2020

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