Lange war es ruhig um den Fotografen Benjamin Thorn, der auch mich vor einigen Jahren einmal abgemahnt hatte.
Jetzt berichtet die Kanzlei Dr. Schenk auf ihrer Webseite:
Abmahnungen von Benjamin Thorn – Ansprüche werden weiter verfolgt
Bereits mehrfach haben wir über den Erhalt von Abmahnungen des Herrn Benjamin Thorn, vertreten durch die Rechtsanwälte pixel law berichtet.
Viele dieser Abmahnungen wurden bereits im Jahr 2013 ausgesprochen. Nachdem es nun lange still um Herrn Thorn war, werden die damalig ausgesprochenen Abmahnungen nun wieder aufgegriffen und die geltend gemachten Ansprüche weiter verfolgt.
In den Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an geschützten Fotografien wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Beseitigung der Fotografie und Zahlung eines Betrages von mehreren tausend Euro, je nach Anzahl der verwendeten Fotos, gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Abmahnkosten sowie eines Schadenersatzes, der im Wege einer sog. Lizenzanalogie errechnet wird.
Bei den aktuellen Schreiben des Herrn Thorn werden die geltend gemachten Ansprüche nochmals begründet. Zudem wird auch bereits mit Klagerhebung gedroht. Ob eine solche tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten, da die die geltend gemachten Ansprüche – jedenfalls aus den Jahren 2013 – im kommenden Jahr verjähren.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!!!
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in Urheberrecht Angelegenheiten.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Als Betreiber des Weblogs dreibeinblog.de hatte ich am 23.11.2012 einen Artikel veröffentlicht und zur Illustration ein Bild aus der Datenbank für lizenzfreie und kostenlose Bilder pixelio.de heruntergeladen.
Das Bild ist laut den Angaben von Pixelio.de frei zur redaktionellen und kommerziellen Nutzung und ist mit dem Namen des Fotografen und einem Hinweis auf Pixelio.de zu kennzeichnen.
Ich habe das Bild redaktionell genutzt und ordnungsgemäß den Hinweis:
„Bild: Benjamin Thorn / Pixelio.de“
angebracht. Dann erhielt ich eine Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung des Bildes, weil angeblich die Nennung des Fotografennamens unterblieben war.
Die Forderung belief sich auf 1.116,00 Euro zzgl. Anwaltsgebühren und betrug insgesamt bei einem Streitwert von 6.000 Euro nun 1.687,44 Euro.
Soweit ich mich erinnere war der Grund für die Abmahnung, daß das Bild auch abgerufen werden konnte, ohne daß der das Bild umgebende Kontext angezeigt wurde.
Das geht praktisch mit jedem Bild im Internet. So angezeigt, ist natürlich auch der im Text angebrachte Urheberrechtshinweis nicht mehr lesbar.
Ich habe damals im Bestatterweblog.de und Dreibeinblog.de intensiv über Benjamin Thorn und seine Abmahnung berichtet.
Der Anwalt Niklas Plutte vertrat mich seinerzeit.
Es kam aber dann zu einer Einigung mit Benjamin Thorn. Er verzichtete in meinem Fall ausdrücklich auf die Verfolgung des angeblichen Urheberrechtsverstoßes.
Die von ihm beauftragte Kanzlei zog daraufhin die Abmahnung zurück.
Im Nachgang meldete sich Herr Thorn dann (ich glaube in 2015) und bat darum, die ausführliche Berichterstattung über die Abmahnung bitte zu entfernen. Das schade seinem Geschäft als Fotograf. Da ich zufriedengestellt war und nicht nachtreten wollte, bin ich seiner Bitte gefolgt.
Inzwischen verwende ich gar keine Bilder mehr von Pixelio. Auch wenn man dort inzwischen wacher ist, ist mir persönlich die Sache zu heikel.
Ich verwende lizenzfreies Bildmaterial bzw.lizensiere meine Bilder anderweitig.
Bildquellen:
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Keine Schlagwörter vorhanden
Ein leidiges Thema, bei dem es in vielen Fällen überhaupt nicht um materielle Schäden der Urheber geht, sondern ums schiere Beutelschneiden der Abmahnkanzleien. Eine bekannte Münchner Klage-Kaschemme ist so ein widerliches Beispiel für Juristen, die, vermutlich in Ermangelung fachlichen Talents, mit einer rumänischen Spionage-Software den Datenstrom im Netz scannt und Downloads von Musikdateien nachspürt.
Das ist zwar eine absolute Grauzone, interessiert die Rechtsverdreher aber nicht die Bohne. Was folgt, ist dreister Müll mit Drohungen und – natürlich – Forderungen über richtig viel Asche. Ich hatte vor einigen Jahren mal das Vergnügen mit besagten Arschlöchern, weil über meine IP-Adresse angeblich ein komplettes Album von einer Tauschbörse gezogen wurde. Ist zwar letztendlich im Sande verlaufen, war aber schon saumäßig ärgerlich, da es mir meine humanistische Erziehung verbietet, hinzufahren und den Idioten aufs Maul zu hauen, obwohl ich es wirklich zu gerne getan hätte.
Da wird eine Kopier-Tippse auf 450 € Basis an den Rechner plaziert; die setzt dann in ein vorformuliertes Pamphlet hundertfach Aktenzeichen und Adressen ein, und die Münchner Parasiten forderten für diesen Aufwand gleich mal 900 € – pro Empfänger, versteht sich.
Dass es bei Fotos, wie beim Meister Benjamin Thorn, gleich vierstellig wird, ist schon krass. Aber vielleicht lebt dieser „Künstler“ ja in einer Symbiose mit den Abmahnern. Wer weiß?
Ich bin da ja nun nicht wirklich bewandert; ich frage mich nur grade, ob und was es Herr T. wert gewesen wäre den Artikel entfernt zu sehen… 😉
Denn erst Aufriss machen und sich im Anschluss über schlechte (aber korrekte) Berichterstattung echauffieren ist ja wohl nen Übel unserer Zeit.
Passt zwar al Geschichte eher ins Bestatterweblog, aber wo ich schonmal da bin kurze Geschichte dazu: Bekannte von mir erhalten ein geharnischtes Schreiben einer ziemlich entfernten Verwandten (letzter Kontakt 1990 rum), in der sie in deutlich unfreundlicher Weise die Auszahlung eines Erbes aus 1996 einfordert. Persönliche Kontaktaufnahme nicht möglich ‚Das geht sowieso alles nur über’n Anwalt‘.
Ergebnis: Die Bekannten nehmen sich auch nen Anwalt, das ganze geht bis kurz vor Gericht.
Endergebnis: Kein rechtmässiger Erbanspruch, Anwaltskosten von knapp 900,-€, die die Gegenseite zahlen muss.
Daraufhin Telefonanruf bei meiner Bekannten; so sei das doch alles nicht gemeint und da könne man sich doch einigen und die Kosten ‚familiär‘ teilen….
Tja…
Jens
Studiere Jura und wenn Du nix drauf hast, dann werde Abmahnanwalt. Mit vorgefertigten Schreiben wirst Du reich, weil es genug Dumme gibt, die zahlen, fertig! Dumm geborene Abkömmlinge von Akademikern studieren Jura, weil sie ja standesgemäß studieren müssen, packen gerade mal das Examen und spezialisieren sich dann auf Abmahnungen, so kann man seinen Job rechtfertigen und verdient noch leichtes Geld.