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Wieder Abmahnungen von Benjamin Thorn

abmahnung benjamin thorn

Lange war es ruhig um den Fotografen Benjamin Thorn, der auch mich vor einigen Jahren einmal abgemahnt hatte.
Jetzt berichtet die Kanzlei Dr. Schenk auf ihrer Webseite:

Abmahnungen von Benjamin Thorn – Ansprüche werden weiter verfolgt

Bereits mehrfach haben wir über den Erhalt von Abmahnungen des Herrn Benjamin Thorn, vertreten durch die Rechtsanwälte pixel law berichtet.

Viele dieser Abmahnungen wurden bereits im Jahr 2013 ausgesprochen. Nachdem es nun lange still um Herrn Thorn war, werden die damalig ausgesprochenen Abmahnungen nun wieder aufgegriffen und die geltend gemachten Ansprüche weiter verfolgt.

In den Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an geschützten Fotografien wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Beseitigung der Fotografie und Zahlung eines Betrages von mehreren tausend Euro, je nach Anzahl der verwendeten Fotos, gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Abmahnkosten sowie eines Schadenersatzes, der im Wege einer sog. Lizenzanalogie errechnet wird.

Bei den aktuellen Schreiben des Herrn Thorn werden die geltend gemachten Ansprüche nochmals begründet. Zudem wird auch bereits mit Klagerhebung gedroht. Ob eine solche tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten, da die die geltend gemachten Ansprüche – jedenfalls aus den Jahren 2013 – im kommenden Jahr verjähren.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!!!

Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.

Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in Urheberrecht Angelegenheiten.

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Als Betreiber des Weblogs dreibeinblog.de hatte ich am 23.11.2012 einen Artikel veröffentlicht und zur Illustration ein Bild aus der Datenbank für lizenzfreie und kostenlose Bilder pixelio.de heruntergeladen.
Das Bild ist laut den Angaben von Pixelio.de frei zur redaktionellen und kommerziellen Nutzung und ist mit dem Namen des Fotografen und einem Hinweis auf Pixelio.de zu kennzeichnen.

Ich habe das Bild redaktionell genutzt und ordnungsgemäß den Hinweis:

„Bild: Benjamin Thorn / Pixelio.de“

angebracht. Dann erhielt ich eine Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung des Bildes, weil angeblich die Nennung des Fotografennamens unterblieben war.

Die Forderung belief sich auf 1.116,00 Euro zzgl. Anwaltsgebühren und betrug insgesamt bei einem Streitwert von 6.000 Euro nun 1.687,44 Euro.

Soweit ich mich erinnere war der Grund für die Abmahnung, daß das Bild auch abgerufen werden konnte, ohne daß der das Bild umgebende Kontext angezeigt wurde.
Das geht praktisch mit jedem Bild im Internet. So angezeigt, ist natürlich auch der im Text angebrachte Urheberrechtshinweis nicht mehr lesbar.

Ich habe damals im Bestatterweblog.de und Dreibeinblog.de intensiv über Benjamin Thorn und seine Abmahnung berichtet.
Der Anwalt Niklas Plutte vertrat mich seinerzeit.
Es kam aber dann zu einer Einigung mit Benjamin Thorn. Er verzichtete in meinem Fall ausdrücklich auf die Verfolgung des angeblichen Urheberrechtsverstoßes.
Die von ihm beauftragte Kanzlei zog daraufhin die Abmahnung zurück.

Im Nachgang meldete sich Herr Thorn dann (ich glaube in 2015) und bat darum, die ausführliche Berichterstattung über die Abmahnung bitte zu entfernen. Das schade seinem Geschäft als Fotograf. Da ich zufriedengestellt war und nicht nachtreten wollte, bin ich seiner Bitte gefolgt.

Inzwischen verwende ich gar keine Bilder mehr von Pixelio. Auch wenn man dort inzwischen wacher ist, ist mir persönlich die Sache zu heikel.
Ich verwende lizenzfreies Bildmaterial bzw.lizensiere meine Bilder anderweitig.

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Im Dreibeinblog.de sind die allermeisten Texte einem bestimmten Themenbereich zugeordnet. Aber nicht immer lässt sich ein geeigneter Themenbereich finden. Manchmal vergessen die Autoren auch die Zuordnung.

Dann landen die Texte in der Rubrik „Allgemein“.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 20. Mai 2016 | Peter Wilhelm 20. Mai 2016

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