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Wegfall der EEG-Umlage – Was bedeutet das für Stromkunden?

Um schneller auf die stark steigenden Strompreise zu reagieren, hat die Bundesregierung mit großer Mehrheit beschlossen die EEG-Umlage, ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant, zum 01. Juli 2022 abzuschaffen. Private Haushalte sollen so entlastet werden. Bisher betrug die Umlage rund 3,72 Cent pro kWh Strom. Seit mehr als 20 Jahren wird mit der EEG-Umlage der Ausbau von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Ökostrom in Deutschland gefördert.

Was ist die EEG-Umlage?

Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) soll der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert werden. Die Umstellung auf erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse soll so gefördert werden. Betreiber von Ökostrom-Anlagen, die den produzierten Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten eine vordefinierte Vergütung. Der eingespeiste Strom wird von den Übertragungsnetzbetreibern verkauft. Seit dem Jahr 2000 wurde die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, von allen Stromkunden in Deutschland getragen. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 27.04.2022 entfällt ab Juli 2022 der Beitrag für alle Stromverbraucher. Zukünftig wird die EEG-Umlage komplett vom Bundeshaushalt finanziert.

Wie hoch ist die EEG-Umlage?

Der aktuelle Beitrag der EEG-Umlage liegt bei 3,72 Cent pro kWh. Das ist der niedrigste Wert seit 10 Jahren. Den höchsten Beitrag zahlten Stromkunden im Jahr 2017 mit 6,88 Cent pro kWh Strom. Unterschiedliche Faktoren wie der Börsenstrompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand oder die Liquiditätsreserve können die EEG-Umlage beeinflussen. Die Höhe der EEG-Umlage wird jährlich im Oktober von den vier Übertragungsnetzbetreibern für das Folgejahr ermittelt.

Den Betrag für die EEG-Umlage ist nicht für alle Stromverbraucher gleich. Es gibt trotz allem viele Ausnahmen und Ermäßigungen wie z.B. für stromintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen, die konkurrierend im internationalen Wettbewerb stehen. Schienenbahnen, die mindestens 2 GWh Strom pro Jahr verbrauchen und Eigenversorger, die unter bestimmten Voraussetzungen ihren selbst verbrauchten Strom an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abführen, können ebenfalls eine Ausnahme beantragen.

Warum zahle ich als Stromkunde die EEG-Umlage?

Mittels der EEG-Umlage soll die Differenz zwischen der zugesicherten Vergütung für die Ökostromerzeuger und den an der Strombörse tatsächlich erzielten Erlösen beglichen werden. Der Differenzbetrag wird auf alle Stromkunden verteilt. Seit 2000 ist die EEG-Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung.

Wer erhält EEG Vergütung?

Die Einnahmen aus der EEG-Umlage erhielten bisher die Übertragungsnetzbetreiber auf dem sogenannten EEG-Konto.

Warum soll die EEG-Umlage abgeschafft werden?

Angesichts der stark steigenden Strompreise möchte die Bundesregierung die privaten Haushalte entlasten. Im April 2022 beschloss der Bundestag die Abschaffung der Umlage, welches Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung ist.

Die Einnahmeausfälle sollen nun ab Juli 2022 nicht mehr vom Stromkunden, sondern vom Bund übernommen und aus dem Sondervermögen “Energie- und Klimafonds” (EKF) finanziert werden. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh wird die Bundesregierung rund 6,6 Milliarden Euro kosten.

Wann fällt die EEG-Umlage?

Zum 01. Juli 2022 senken die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro kWh auf 0 Cent pro kWh.

Inwiefern profitiere ich von der Abschaffung der EEG-Umlage?

Stromkunden sollen ab dem 1. Juli 2022 vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren. Damit sichergestellt ist, dass die Umlagesenkung auch wirklich die Endkunden entlastet, sind Stromlieferanten per Gesetz verpflichtet, die Absenkung der Strompreise an ihre Kunden weiterzugeben. Berechnungen zufolge könnte ein 4-Personen-Haushalt im Vergleich zum Vorjahr ca. 300 Euro pro Jahr sparen.

Welche Reaktionen gibt es von Experten?

Experten bemängeln, dass die Abschaffung der EEG-Umlage keine spürbare Entlastung für die Verbraucher darstellen wird. Es müssen weiterhin erneuerbare Energiequellen gefördert und finanziert werden. Wenn private Haushalte wirksam entlastet werden sollen, müssen weitere Abgaben wie z.B. Stromsteuer, Netzentgelte und Mehrwertsteuer auf Strom, Gas etc. reduziert werden.

Zudem bezweifeln Experten, dass der Wegfall zu sinkenden Strompreisen führen wird, da der Ukraine-Krieg und die Energiekrise dafür sorgen, dass die Preise für fossile Brennstoffe weiter steigen. Demnach würden die Strompreise stetig ansteigen und der Wegfall der EEG-Umlage würde unbemerkt bleiben.

Wie stark steigen die Strompreise aktuell?

Derzeit befinden sich die Beschaffungspreise für Strom in einem Rekordhoch. Im Mai 2022 ist der Preis für eine Megawattstunde Strom auf 193 € angestiegen, was ein Preisanstieg von 280 % im Vergleich zum Vorjahr ist. Die teurere Stromproduktion hat zur Folge, dass die angehobenen Beschaffungs- und Produktionspreise auch an den Stromkunden weitergegeben werden. Ein durchschnittlicher 5-Personen-Haushalt mit einem geschätzten 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt im April 2022 41,1 Cent pro kWh, was einen Preisanstieg von 36 % zum Vorjahr verzeichnet. Die steigenden Strompreise werden durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Der Wirtschaftsaufschwung nach den zahlreichen Corona-Lockdowns und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise in 2020/2021 sind einer der Gründe. Eine erhöhte weltweite Energienachfrage hat zur Folge, dass die Preise steigen. Auch beeinflussen verzögerte Lieferungen aus Russland die Energiepreise, die seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs noch drastischer ansteigen.

Angesichts des Krieges in der Ukraine bleibt die Strom- als auch Gaspreisentwicklung schwer vorhersehbar.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis für Endverbraucher besteht aus mehreren Strompreiskomponenten:

  • Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms

  • Entgelte für die Nutzung der Stromnetze

  • Verwaltungskosten der Stromversorgungsunternehmen

  • staatlich veranlasste Preisbestandteile wie die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und bisher auch die EEG-Umlage

Pressemitteilung von Anna Schmidt, Administrative Manager, Strom-Zugang.

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Sie dient aber nur zu Informationszwecken. Die Texte ersetzen keinesfalls Beratung oder Behandlung durch Diabetologen, Ernährungsexperten, Hörakustiker und Ärzte. Sie dürfen nicht dazu dienen, eigenständig Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzusetzen. Anleitungen, Tipps & Tricks sowie Ratgeber dienen nur zur Veranschaulichung; holen Sie immer den Rat von Experten, beispielsweise Handwerksmeistern ein.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 2. Juni 2022 | Peter Wilhelm 2. Juni 2022

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