So, jetzt ist es vollbracht!
Wir erinnern uns: Man hatte uns das Auto mehr oder weniger versehentlich entstempelt. Da man das behördlicherseits einsah, bot man uns zwar an, die Plaketten wieder einzusetzen, aber nicht ohne frischen TÜV. Ohne Stempel kann man aber nicht zum TÜV fahren und ohne TÜV gibt’s keine Stempel. … Tolle Sache!
In dieser Zwickmühle fiel mir ein, daß Anke und ich ja den Landrat Dr. Schütz persönlich kennen. Dem habe ich dann eine E-Mail geschrieben und unsere Lage geschildert.
Ergebnis: Am nächsten Morgen um 7.30 Uhr ruft jemand von der Zulassungsstelle an, entschuldigt sich zunächst einmal und erteilt uns dann telefonisch die Sondergenehmigung, ohne Stempel fahren zu dürfen. Selbstverständlich bekommen wir sofort die Plaketten wieder reingemacht und das natürlich auch ohne TÜV.
Anke muß allerdings als Halterin der Fahrzeugs dort hin. Obwohl die Zulassungsstelle geschlossen ist, mussten alle Mitarbeiter inkl. Dienststellenleiter antreten und sich um sie kümmern. Der Dienststellenleiter mußte überdies noch eine persönliche Erklärung abgeben und dann war alles wieder gut.
Geht doch!
🙂
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden