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Sensationelles Urteil um H. Albers

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Vor dem Landgericht Ziemendorf wurde am vergangenen Freitag ein aufsehenerregendes Urteil gesprochen. Die Richter folgten dem Antrag der Anwälte eines bekannten deutschen Comedians, der mittelfristig den Ausstieg aus dem Showgeschäft plant. Der Künstler tritt im wesentlichen mit Perücke und großer Brille auf und hatte schon in einem anderen Gerichtsverfahren ein Urteil erstritten, das einer Zeitung die Nennung seines bürgerlichen Namens, sowie die Veröffentlichung von Fotos untersagt, die ihn ohne seine Bühnenmaskerade zeigen.

Dieses erste Urteil hatte für viel Wirbel in den Medien und vor allem in diversen Internetforen und Weblogs geführt, vor allem weil das Managementbüro und die Anwälte eher wahllos, als zielgerichtet, verschiedene Seitenbetreiber zur Entfernung des richtigen Namens aufforderten.

Das neuere Urteil gibt dem Comedian aber nun Recht und geht noch ein ganzes Stück weiter. Es wird nunmehr untersagt, zu behaupten, der Künstler habe jemals anders geheißen, als sein Bühnenname. Überdies stellten die Richter klar, daß es verboten ist, die Existenz einer Stadt namens Emsdetten zu erwähnen.

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Da der bürgerliche Name des Künstlers durch kriminelle Elemente eine weite Verbreitung im Internet gefunden hat, untersagten die Richter des 5. Zivilsenates in Ziemendorf auch gleich:

…Seiten die von krimineller Energie getrieben sind, wie WIKIPEDIA und das Deutsche Markenregister zu lesen. Wer hierbei erwischt wird, macht sich im Sinne des Urteils schuldig.

„Um dem Künstler seinen wohlverdienten Abstand zu seinen störenden Fans zu verschaffen und/oder zu bewahren“, so der vorsitzende Richter des 18-köpfigen Richtergremius in seiner Urteilsbegründung, „fordere man die deutsche Jägerschaft eindringlich auf, sämtliche Bezüge zum heiligen Hubertus unverzüglich abzuschaffen.“ Mit einem etwas milderen Unterton gab der Vorsitzende den Jägern noch den guten Rat, statt der bisherigen Hubertusjagden lieber Heidelindejagden oder Kunigundejagden zu veranstalten.

Weiterhin verbietet das aktuelle Urteil den Zuschauern das Lesen des Nachspanns bei Wiederausstrahlungen von Folgen der Serie „Alles Atze“ im Fernsehen. Den Fernsehschaffenden in Technik und Redaktion des betreffenden Senders ist es nun nur noch gestattet, den richtigen Namen rückwärts auszusprechen.

Einem Eilantrag der Hubertusapotheke in Ellwangen wurde insofern entsprochen, als daß der Apotheker Franz B. Ranntwein seine Apotheke zwar behalten darf, den Namen aber in Kalle-Pohl-Apotheke abändern muss.

Auf Einwände der gegnerischen Anwälte reagierte der Vorsitzende recht unwirsch und schmetterte im Verlaufe des Verfahrens vorgebrachte Einwände, es habe ja auch andere Personen dieses Namens gegeben, mit den Worten ab: „Wer bitte war denn schon Hans Albers?“ Ferner gab er zu bedenken, daß es ausreiche, wenn man künftig von diesem bekannten deutschen Schauspieler nur noch als „der blonde Hans“ spreche und ordnete gleichzeitig an, den Nachnamen von Hans Albers aus dem Grabstein auf dem Friedhof in Hamburg herausmeißeln zu lassen.

Der schriftlichen Urteilsbegründung, die am späten Freitagabend bereits vorlag, ist zu entnehmen, daß das Gericht künftig auch Verballhornungen des bürgerlichen Namens des in Rede stehenden Bühnenkünstlers ahnden wird. Dazu gehören Formulierungen wie HUBstapler, HUBschrauber, ALBino und ALBum.

Fassen wir also zusammen: Atze Schröder hat niemals anders geheißen. Emsdetten gibt es gar nicht, seine Sendungen schaut man am besten mit verbundenen Augen, Internetseiten die seinen Namen nennen meldet man sofort bei Herrn DENIC persönlich, alle Wörter mit HUB, ALB, und TUS werden aus dem Duden getilgt.

Bei der im Titel genannten Person H. Albers handelt es sich um Hans Albers


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Mai 2007 | Revision: 26. November 2012

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