Geschlechtsverkehr ist eine „plötzliche“ Einwirkung von außen
Zitat: Auch das weitere Merkmal des Unfallbegriffs der AUB, dass es sich um eine „plötzliche“ Einwirkung von außen gehandelt haben müsse, sei erfüllt. Plötzlich sei die Einwirkung von außen, wenn sie sich auf einen kurzen Zeitraum beschränke, der sich von einem nur allmählich ablaufenden Geschehen abhebe, das etwa in einer sich über Tage erstreckenden Einwirkung zu sehen wäre. Der Geschlechtsverkehr insgesamt und insbesondere die heftigen Stöße des Partners der Klägerin konzentrierten sich indes auf eine kurze Zeitspanne.
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