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Das Paket aus China – eine Fortsetzung VII

Mittlerweile haben rund 700 Leute den Feed zu den Artikeln über das Paket aus China abonniert. Das Interesse scheint also recht groß zu sein. Deshalb will ich auch gerne mal dem Wunsch nachkommen und die letzte Korrespondenz auszugsweise online stellen. Fakt ist, ich habe mir in China eine Herrenjacke (um)schneidern lassen. Dafür mußte ich per PayPal 125 Euro bezahlen. Dann wurde die Jacke per DHL-Express an mich geschickt.

Beim „Hub-Customs“ der DHL in Leipzig wurde das Paket dann zollamtlich abgefertigt. So wie es aussieht, melden die DHL-Frachtagenten die Waren beim Zoll an.

Aber ab da wird es lustig.

Denn DHL händigte mir das Paket nur aus, nachdem ich 66,73 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nachbezahlt hatte.
Okay, dafür habe ich grundsätzlich Verständnis. Zölle haben ihre Berechtigung und was in unseren Wirtschaftsraum gebracht wird, wird auch mit der „Mehrwertsteuer“ belegt, die in diesem Fall dann Einfuhrumsatzsteuer heißt.
Da sind die Verordnungen manchmal auch ganz komisch und so mancher, der bei Ebay was aus dem Ausland bestellt hat, ist hinterher aus allen Wolken gefallen. Es gibt zum Beispiel so Fälle, daß jemand ein amerikanisches altes Auto importiert hat oder meinetwegen auch einem der zoll- und mehrwertsteuerbefreiten Army-Soldaten hier abgekauft hat und dann nicht schlecht gestaunt hat, als die Mehrwertsteuer dafür am Neuwert des Wagens vor 20 Jahren festgemacht wurde. Sowas soll’s gegeben haben.

Aber in meinem Fall ist es eine popelige Männerjacke. Die hat definitiv inkl. Versand und allem Drum und Dran 125 Euro gekostet, nicht mehr und nicht weniger.
Aus welchen Gründen auch immer hat aber nun derjenige, der die Sendung hier beim Zoll angemeldet hat, angenommen, da müssten unbedingt noch irgendwelche Frachtkosten hinzu gerechnet werden.

Richtig wäre es gewesen, man hätte die Frachtkosten mal eben nachgeguckt. DHL wird ja wissen, was das Verschicken mit DHL so kostet. Wenn nicht die, wer dann?
Dann hätte man festgestellt, daß der Versand irgendwas um 70 Euro kostet und diesen Betrag von den 125 Euro abgezogen. Dann hätte man gewußt, was von den 125 Euro auf die Jacke und was auf die Fracht entfällt.

Mit diesen Angaben hätte man nun lustig Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ausrechnen können. Egal wie: Der Wert der Sendung inkl. Versand hätte niemals mehr als 125 Euro betragen können, denn mehr wurde einfach nicht bezahlt.

Man meldet aber nun irgendeinen Betrag X zusätzlich als Frachtkosten an.
Warum schreibe ich „irgendein Betrag X“? Weil DHL das offensichtlich auch nicht so ganz genau weiß. Denn gestern erreicht mich auf Nachfrage zuerst eine Mail, in der mir der „Hub-Customs“ mitteilt:

„In Ihrem Fall waren keine genauen Frachtkosten angegeben, sodass der Deutsche Zoll anhand der Offiziellen IATA- Standartfrachkosten- Liste den Wert von 86,66 € ermittelt hat.“

Gleich im nächsten Scheiben allerdings meint dann ein anderer Mensch von „Hub-Customs“:

„Der Zollwert beträgt 185.66€ (Warenwert 125€ + 60,66€ Fracht). Die Zollanmeldung wurde durch DHL vorgenommen.“

Hallo?
Was denn nun?

Was habe ich denn jetzt bezahlt? 86,66 € oder 60,66 €? So ganz genau scheint das DHL also auch nicht zu wissen.
Ich kenne mich mit Zollbestimmungen nun überhaupt nicht aus. Vielleicht betreibe ich insgesamt sogar nur Spiegelfechterei, mag alles sein. Ich gehe nur von meinem gesunden Menschenverstand aus und der sagt mir, daß es im Grunde nicht sein kann, daß man 50% Zoll und Steuer zahlen muß. Hier ist von einer Stoffjacke die Rede, nicht von Gold, Tabak, Alkohol….

Aber solange die freundlichen Leute bei DHL sich selbst nicht ganz einig und sicher sind, was denn nun die Frachtkosten waren; und solange mir keiner erklären kann, wo diese fiktiven Versandkosten nun herkommen, solange bohre ich nach. Es ist doch mein gutes Recht, zu erfahren, was ich genau wofür bezahlt habe. Da hilft es mir auch nichts, wenn mir eine pauschale „Benachrichtigung über eine Sendung“ vom Paketmann überreicht wird. Dort steht nämlich:

Frachtkosten 0,00 Euro
MwSt. auf Frachtkosten 0,00 Euro

Es wird nur aufgelistet:

Zoll 22,28 Euro
Einfuhrumsatzsteuer 44,45 Euro

Was mir fehlt, ist der Einfuhrabgabenbescheid, irgendein amtliches Dokument, eins mit der Adresse der Zollstelle, mit Rechts- und Widerspruchbelehrung usw.

Von DHL will ich übrigens gar nichts anderes! Ich schreibe denen immer nur, daß Sie mir bitte diese Angabe machen sollen. Aber man schreibt mir immer nur irgendwelche Rechtfertigungsversuche, nennt jedes Mal einen anderen Betrag und gibt die Adresse der Zollstelle nicht preis.

Hier ist der Artikel fertig, es kommen die diversen Schreiben auszugsweise:

1. Mein Schreiben an DHL-HUB-Customs:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei obiger Sendung handelte es sich um eine Herrenjacke, die aus China an mich gesandt wurde. Ich wurde von Ihnen gebeten, den Wert der Jacke durch Überlassung einer PayPal-Transaktionsbescheinigung nachzuweisen. Dieses hatte ich per Mail getan. Nun hat mich das Paket inzwischen erreicht und ich habe 66,73 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nachbezahlt.
Bitte teilen Sie mir freundlicherweise mit, wie dieser Betrag zustandekommt. Es wurde mir leider mit dem Paket keine Zollabfertigungserklärung und kein Einfuhrabgabenbescheid zugestellt, sodaß ich keinerlei Informationen über die Rechtsgrundlage und den Ansprechpartner beim Zoll habe.

Bitte benennen Sie mir doch freundlicherweise die zuständige Zollabfertigungsstelle, möglichst mit Adresse, Telefonnummer und Mailadresse.

Herzlichen Dank
Peter W.

2. Daraufhin antwortet DHL:

Sehr geehrter Herr,

wie Ihr zu zahlender Betrag genau zustande kommt, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da wir hier nicht für die Verzollung an sich zuständig sind. Ich kann Ihnen aber im Voraus schon einmal kurz erläutern, wie sich die Einfuhrabgaben berechnen. Hierfür füge ich Ihnen das Beispiel von der offiziellen Seite des Deutschen Zolls an:

(lange Beispielrechnung mit wertlosen fiktiven Zöllen und Zahlen gelöscht)

In Ihrem Fall waren keine genauen Frachtkosten angegeben, sodass der Deutsche Zoll anhand der Offiziellen IATA- Standartfrachkosten- Liste den Wert von 86,66 € ermittelt hat.
Sollte Ihnen meine Antwort nicht genügen, möchte Ich Sie bitten, sich an folgende Telefonnummer zu wenden: 01805/3453003
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Import- Export- Agent
DHL Hub Leipzig GmbH

 

3. Ich will doch aber die Adresse der Zollstelle, also bleibe ich beharrlich:

From: Peter W.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihnen einen Beleg zukommen lassen, nach dem der Rechnungsbetrag inklusive Versandkosten 125 Euro ausgemacht hat. Wie kann es dann dazu kommen, daß ich nahezu 50% Einfuhrabgaben zahlen muß. Da kann doch etwas nicht stimmen. Teilen Sie mir doch bitte die Adresse der zuständigen Zollstelle mit, damit ich dort anfragen kann.
Es sieht ja nun so aus, als habe der Zoll auf den Rechnungsbetrag, der die Versandkosten bereits enthielt, nochmals fiktive 86,66 Versandkosten hinzugerechnet und dann die Einfuhrabgaben auch auf diesen fiktiven Betrag erhoben.
Herzliche Grüße
Peter W.   

4. DHL antwortet sehr schnell wieder:

Am 20.09.2010 um 23:14 schrieb LEJ HUB Customs:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre email.
Der Zollwert beträgt 185.66€ (Warenwert 125€ + 60,66€ Fracht). Die Zollanmeldung wurde durch DHL vorgenommen. Die Zollanmeldung wurde korrekt durchgeführt.

Hochachtungsvoll
Kind Regards
Specialist Customer Contact
Customs Department

5. Ich will das jetzt genau wissen und vor allem endlich mal die Kontaktdaten der Zollstelle:

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Mail. Ich bitte um Mitteilung des zuständigen Zollamtes, damit ich dort einen Widerspruch einlegen kann.
Sie teilen mir in einer Mail mit, die Frachtkosten seien vom Zoll mit 86,66 Euro festgesetzt worden, nun teilen Sie mir mit DHL habe die Kosten mit 60,66 Euro selbst angemeldet.

Einmal abgesehen davon, daß mir -wie Sie leicht den unten anhängenden Mails entnehmen können- jedes Mal etwas anderes mitgeteilt wird, ist es ja so, daß weder 60,66 Euro noch 86,66 Euro korrekt sind.
Bei der von mir erhaltenen Sendung handelt es sich um eine Herrenjacke, eine ganz normale Herrenjacke an der Näharbeiten auf Maß durchgeführt wurden.
Hierfür habe ich komplett 125 Euro vorab per PayPal bezahlt. Dieser Preis beinhaltet die Jacke und den Versand.
Diesen Kaufpreis habe ich Ihnen nachgewiesen, indem ich Ihnen -wie von Ihnen gewünscht- einen PayPal-Zahlungsbeleg zugesandt hatte.
Ergo kann man auf den tatsächlichen Wert von Ware und Versand nicht noch einmal irgendeinen erfundenen Frachtbetrag nach IATA-Listen hinzurechnen, weil der ganz einfach nicht gezahlt wurde und somit auch nicht in die Berechnung einfließen kann.

Die korrekte Rechnung wäre gewesen, aus den 125 Euro den von Ihnen (oder dem Zoll) errechneten Frachtkosten herauszurechnen.
also 125 Euro minus 60,66 Euro (bzw. 86,66 Euro) und das ergibt dann einen Warenwert von 64,34 Euro oder 38,34 Euro.
Dieser reine Warenwert liegt dann der Verzollung und mitsamt den Frachtkosten der Einfuhrumsatzbesteurung zugrunde, aber egal wie man das rechnet, es können niemals mehr als 125 Euro (die nachgewiesenermaßen bezahlt worden sind) Grundlage der Verzollung und Besteuerung sein.

Der chinesische Absender hatte ja auch einen reinen Warenwert von 12 US$ angegeben. Das scheint der wirkliche Wert der am Jackett durchgeführten Näharbeiten zu sein. Der Absender in Shanghai hat ja sicherlich die Frachtkosten für DHL-Express bezahlt, da muß man auch keine IATA-Frachtpreislisten bemühen, DHL muß doch wissen was die Beförderung dieses Paketes gekostet hat.

Aber egal wie man es dreht und wendet, der komplette Warenwert, also Näharbeit und Fracht, beträgt niemals mehr als 125 Euro. Und genau dieser Betrag ist auch gezahlt worden. Demnach ist auch genau dieser Betrag beim Zoll anzugeben gewesen.

Bitte teilen Sie mir nunmehr die Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse der zuständigen Zollstelle mit, damit ich einen Rückerstattungsantrag stellen kann.

Mit freundlichem Gruß
Peter W.

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 10 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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