Seit längerer Zeit kann man als Verkäufer bei EBAY die Käufer nicht mehr negativ bewerten.
Der Vorteil für die Käufer: Wenn sie einmal berechtigt unzufrieden waren und einem Händler eine negative Bewertung gaben, bekamen sie oft unberechtigterweise ebenfalls eine negative, so genannte „Rachebewertung“. Das geht jetzt nicht mehr.
Der Nachteil für die Verkäufer: Man kann die anderen Händler kaum noch über unseriöse Käufer benachrichtigen, etwa indem man ihnen eine negative Bewertung gibt.
Das wiederum führt dazu, daß Händler/Verkäufer schlechten Ebay-Käufern positive Bewertungen geben müssen, um überhaupt eine Textbewertung schreiben zu können. Das sieht dann beispielsweise so aus:
Trotzdem wir aber der Pluspunktestand des so negativ aufgefallenen Käufers jeweils um einen Zähler nach oben geschoben.
Da hilft es dann auch nichts, wenn man bei Aufgabe eines Angebots den Bieterkreis einschränken und negativ aufgefallene Ebayer ausschließen kann.
Man erreicht diese negativen „Spaßbieter“ einfach nicht durch diese Sperrmaßnahme, denn sie wurden ja durchweg positiv bewertet.
Eine Zwickmühle.
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Ich fände es eher geschickter, die negative Bewertung zuzulassen. wenn der Käufer nur vereinzelt „Rachebewertungen“ einsteckt, kann man als verkäufer durchaus das aus den bewertugnen herauslesen. Da muß man als Verkäufer hatlt genauer hinschauen.
Und man muß auch als käufer genauer hinschauen, umd im Vorfeld zu prüfen, ob der Verkäufer einer ist, der immer Rachebwertungen raushaut.
lks
Vielleicht sollte sich bei ebay ein Mensch darüberbeugen, wenn bei einem Handel negative Bewertungen auftauchen, zumal wenn sich zwei gegenseitig negativ bewerten – dann ist nämlich normalerweise wirklich was schiefgelaufen.
Negative Bewertungen einfach zu verbieten kann’s ja auch nicht bringen.
Wenn man nicht negativ bewerten kann, kann man die Bewertung auch ganz abschaffen, da damit die Aussage einer Postiven Bewertung, zumindest in der Üebrsicht, Null ist.