Seit längerer Zeit kann man als Verkäufer bei EBAY die Käufer nicht mehr negativ bewerten.
Der Vorteil für die Käufer: Wenn sie einmal berechtigt unzufrieden waren und einem Händler eine negative Bewertung gaben, bekamen sie oft unberechtigterweise ebenfalls eine negative, so genannte „Rachebewertung“. Das geht jetzt nicht mehr.
Der Nachteil für die Verkäufer: Man kann die anderen Händler kaum noch über unseriöse Käufer benachrichtigen, etwa indem man ihnen eine negative Bewertung gibt.
Das wiederum führt dazu, daß Händler/Verkäufer schlechten Ebay-Käufern positive Bewertungen geben müssen, um überhaupt eine Textbewertung schreiben zu können. Das sieht dann beispielsweise so aus:
Trotzdem wir aber der Pluspunktestand des so negativ aufgefallenen Käufers jeweils um einen Zähler nach oben geschoben.
Da hilft es dann auch nichts, wenn man bei Aufgabe eines Angebots den Bieterkreis einschränken und negativ aufgefallene Ebayer ausschließen kann.
Man erreicht diese negativen „Spaßbieter“ einfach nicht durch diese Sperrmaßnahme, denn sie wurden ja durchweg positiv bewertet.
Eine Zwickmühle.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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