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Andreas Krenzke, Abmahnung, Abmahner

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Andreas Krenzke ein Abmahner?

Wie schon beschrieben wurde auch das Dreibeinblog im vergangenen Jahr durch den Anwalt eines gewissen Herrn Andreas Krenzke abgemahnt.
Grund dafür: Im Rahmen eines Schreibwettbewerbs hatte mir jemand einen Text zugesandt, der eher als etwas langatmig erzählter Witz angesehen werden könnte.
Ewig lange stand dieser Text schon im Dreibeinblog, bis die Post vom Anwalt kam.
Natürlich hätte es vollkommen ausgereicht, wenn dieser „Autor“ Andreas Krenzke, der auch unter dem Pseudonym „Spider“ bekannt ist, einfach eine Mail geschrieben hätte.
Man hätte sich dann einigen können.

Aber das hat der Herr Krenzke nicht gewollt, sondern lieber einen Anwalt eingeschaltet, sein gutes und teures Recht.
Pfundweise Papier stapelte sich in der Folge auf meinem Schreibtisch, alles Post vom Anwalt des Berliner Autors Andreas Krenze.
Na ja, man zahlt dann halt, zähneknirschend, ungern, aber man ist halt eben in die Falle getappt.

Böse Zungen könnten behaupten, der ansonsten (mir) völlig unbekannte, Andreas Krenzke könne sich nun diebisch darüber freuen, daß nicht nur ich, sondern eine ganze Reihe von Webseitenbetreibern dieses Text gepostet haben. Wo mögen die den bloß alle her haben?

Fakt ist, daß gleich mehrere Betroffene sich gemeldet haben.

Ist Andreas Krenzke ein Abmahner? fragt z.B. das Blog „Gastrogesicht“.
Und auch der „restaurantinspektor“ fragt sich: Sind wegen der Abmahnung von Andreas Krenzke aus Berlin weitere Restauranttests vom Euroman im Jahr 2013 in Gefahr?
Aber auch „just Law“ macht sich Gedanken über die Abmahnungen von Andreas Krenzke.
Link: http://www.urheberrecht.justlaw.de/texte/andreas-krenzke-thomas.htm

Dort heißt es:

Selbst wenn davon ausgegangen werden muss, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da die durch den Rechtsanwalt Raphael Thomas vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte, da diese eine Verpflichtung für 30 Jahre zur Folge hat. Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 13. Mai 2018 | Peter Wilhelm 13. Mai 2018

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