Man muß ja auch ab und zu mal auf dem Teppich bleiben. Nicht gerne auf dem Teppich bleiben die Landesrundfunkanstalten und deren Geldeintreiberstelle die GEZ. Es ist doch erstaunlich, was den Gebührenfahndern alles einfällt, um noch mehr Gebühren kassieren zu können. Vor einigen Jahren wollten sie gar von der Lufthansa eine saftige Gebührenrechnung kassieren, weil man theoretisch mit dem Flugfunkempfängern in den Cockpits auch Radio hören könnte… Jetzt hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden vorerst mal dem Gebührenhunger der Landesrundfunkanstalt einen Riegel vorgeschoben und urteilte, daß ein Kleinunternehmer für einen internetfähigen PC keine Rundfunkgebühren zahlen muß. Ein normaler Mensch verstehe unter einem Rundfunkempfänger ein Radio oder ein entsprechendes Empfangsteil. In diesem Fall bestehe aber nur die theoretische Möglichkeit des Rundfunkempfanges, der wohl in einer betrieblichen Umgebung eher nicht tatsächlich genutzt werde. Ob das Urteil in nächster Instanz Bestand haben wird, ist offen, jedoch darf man dieses Urteil ruhig beklatschen. Bisher hatten Richter allzu oft sehr vernunftslos geurteilt. Da wurden auch schon mal zwei blanke Drahtenden als Schalter angesehen oder ein im Keller abgestellter und in Decken eingewickelter Fernseher für „zum Empfang bereit gehalten“ erklärt. Wollen wir mal hoffen, daß die Herren Richter und Damen Richterinnen in Zukunft etwas mehr gesunden Menschenverstand beweisen und nicht jedes in irgendeiner Weise empfangstaugliche Gerät gebührenpflichtig machen. In unserer multimedialen Welt wird es sicher bald so sein, daß alles möglichen Geräte bis hin zur Waschmaschine internettauglich und TV-empfangsbereit sein werden. Bezug Quelle: Dr.Dish-TV
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