Etwa 10 Milliarden Wurstsemmeln hätte eine Kioskbesitzerin verkauft haben müssen, damit die vom Finanzamt für einen einzigen Monat geforderte Umsatzsteuer von 2,1 Milliarden Euro gerechtfertigt gewesen wäre.
Über diesen Betrag zumindest lautete der Steuerbescheid, der der Wurstsemmel-Frau ins Haus flatterte. Klar, da war eine Computerpanne passiert, da hatte jemand beim Eingeben zu breite Finger oder ein Zahlendreher hat sich eingeschlichen, kann ja passieren.
In Wirklichkeit hätte die Büdchenbesitzerin 108,82 Euro bezahlen müssen und deshalb rief sie zunächst mal beim Finanzamt an. „Sowas kann ja gar nicht sein“, mag sie gesagt haben, aber die Leute beim Finanzamt blieben stur und das war der entscheidende Fehler der Behörde. Nunmehr schaltete die Kiosklerin Steuerberater und Anwalt ein und legte durch diese Widerspruch ein.
Der Brief des Steuerberaters an das Finanzamt sollte aber dann dort für Aufregung sorgen, denn der Steuerberater berechnete völlig korrekt nach dem Streitwert 2,5 Millionen Euro (+ MwSt) und stellte das Behörde in Rechnung. Jetzt wurde die Behörde wach.
Die Wurstsemmel-Frau hatte zur Vermeidung des Prozessrisikos ihre Ansprüche an Rechtsanwalt und Steuerberater abgetreten, die nunmehr vom Freistaat Bayern auf dem Klageweg 600.000 Euro verlangten. Im Termin zeigten sie dann an, auch mit der Hälfte zufrieden zu sein. Das Gericht will nun, daß man sich auf 15.000 Euro vergleicht. Die Entscheidung steht noch aus.
Ich finde: Nicht Steuerberater und Anwalt sollten was bekommen, sondern die Wurstsemmel-Frau.
Quelle Tagesschau online/br-online
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