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XING-Mitglieder wegen fehlenden Impressums abgemahnt

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Der Abmahnwahnsinn geht in die nächste Runde!

Aktuell werden etliche Fälle von Mitgliedern des sozialen Karrierenetzwerks XING bekannt, die wegen eines fehlenden Impressums von einer Anwaltskanzlei aus Stuttgart abgemahnt worden sind.
Bei den Abgemahnten handelt es sich um Anwälte, es ist also ein Abmahn-Hickhack unter Anwälten.

Das alles geschieht vor dem Hintergrund des § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Hier werden bestimmte Informationen als sogenannte Pflichtangaben für Diensteanbieter vorgesehen, falls diese sich geschäftsmäßig im Internet darstellen.

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Auch von Facebook ist Ähnliches bekannt. Vor ein paar Jahren hatte das Landgericht Aschaffenburg bestätigt, dass dieser § 5 TMG auch für die Auftritte in den sozialen Netzwerken wie Facebook gilt.

Genau deshalb mahnt nun eine Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart Anwaltskollegen ab, die auf Xing kein Impressum haben.
Das wird in vielen Blog-Beiträgen berichtet.
Im Gegensatz zu den vor Jahren ausgetragenen Streitigkeiten um die Impressumspflicht bei geschäftsmäßig eingesetzten Facebook-Seiten sind es diesmal allerdings um vorwiegend private Xing-Profile.
Wie man liest wollen die von den Abmahnungen betroffenen Anwälte dagegen vorgehen und keine Unterlassungserklärung abgeben.

Allerdings ist vorsichtshalber doch zu empfehlen, dass man auch bei Xing-Profilen ein Impressum verlinkt oder direkt dort anlegt.
Das Portal Xing bietet dazu am unteren rechten Rand jeder Profilansicht eine entsprechende Funktion „Impressum bearbeiten“.
Das ist natürlich nicht allein für Rechtsanwälte von Bedeutung, denn es steht zu erwarten, dass solche Abmahnungen jetzt wieder munter Nachahmer finden.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 25. Februar 2014

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