Seit einiger Zeit erlebt der CB-Funk wieder eine kleine Renaissance. Viele Menschen entdecken die alte Funktechnik neu, kaufen sich Handfunkgeräte oder Mobilfunkgeräte fürs Auto und möchten einfach mal wieder „reinhören“, was auf den Kanälen los ist.
Wer heute nach günstigen Funkgeräten sucht, landet fast zwangsläufig bei Plattformen wie AliExpress, Temu oder diversen Ebay-Händlern. Dort gibt es Funkgeräte für erstaunlich kleines Geld. Teilweise kosten die Geräte nur 20 oder 30 Euro und sehen auf den Produktbildern aus wie professionelle Polizeifunkgeräte.
Und genau da beginnt das Problem.
Viele dieser Geräte sind in Deutschland nämlich gar nicht legal nutzbar.
Viele Käufer gehen davon aus, dass ein Funkgerät legal sein müsse, wenn irgendwo ein CE-Zeichen aufgedruckt ist. Leider stimmt das so nicht. Gerade bei billigen Importgeräten aus China findet man häufig CE-Markierungen, obwohl die Geräte in Europa gar nicht zulässig sind oder technische Anforderungen nicht erfüllen.
Besonders problematisch sind Funkgeräte, die auf Frequenzen rund um 462 MHz oder 467 MHz arbeiten. Diese sogenannten FRS- oder GMRS-Geräte sind für den Markt in den USA und Kanada bestimmt. Dort dürfen Privatpersonen solche Frequenzen nutzen.
In Deutschland sieht das jedoch völlig anders aus. Hierzulande ist für lizenzfreien Jedermannfunk im Handfunkbereich praktisch nur PMR446 vorgesehen. Diese Geräte dürfen nur auf einem eng begrenzten Frequenzbereich um 446 MHz senden, die Sendeleistung ist stark begrenzt und die Antenne muss fest eingebaut sein.
Für den CB-Funk hingegen gelten wieder ganz andere Frequenzen im 11-Meter-Band zwischen 26.960 MHz und 27.410 MHz.
Viele Importgeräte erfüllen genau diese Anforderungen nicht.
Das Problem ist nicht bloß irgendeine bürokratische Spitzfindigkeit. Funkfrequenzen sind streng geregelt. Bestimmte Bereiche sind für Behörden, Sicherheitsdienste, Betriebsfunk oder andere Funkanwendungen reserviert. Wer mit einem falsch programmierten Gerät auf der falschen Frequenz sendet, kann im schlimmsten Fall andere Funkdienste stören.
Und das passiert oft schneller, als viele denken.
Die modernen Importgeräte lassen sich meist frei programmieren. Teilweise genügt schon ein falscher Tastendruck oder eine falsch importierte Frequenzliste, und das Gerät sendet plötzlich auf Bereichen, auf denen man nichts verloren hat. Der Nutzer merkt davon häufig überhaupt nichts.
Andere Geräte können nur auf voreingestellten Kanälen senden, die aber auch nicht im erlaubten Frequenzbereich liegen.
Besonders bekannt sind Geräte des chinesischen Herstellers Baofeng. Modelle wie das UV-5R oder UV-82 sind inzwischen beinahe legendär geworden.
Und ehrlich gesagt: Die Geräte sind technisch durchaus faszinierend.
Für sehr wenig Geld bekommt man Funktionen, die früher professionellen Funkgeräten vorbehalten waren. Die Geräte können auf vielen Frequenzen senden, unterschiedliche Standards nutzen und teilweise erstaunlich hohe Leistungen erzeugen.
Genau deshalb lieben Funkamateure diese Geräte.
Das Problem ist nur: Was für lizenzierte Funkamateure legal und sinnvoll sein kann, ist für normale Verbraucher oft eine rechtliche Falle.
Denn in Deutschland dürfen lizenzfreie Funkgeräte eben gerade nicht beliebig offen konfigurierbar sein.
Ein typisches PMR446-Gerät ist absichtlich eingeschränkt. Es darf nur auf bestimmten Kanälen senden, nur mit geringer Leistung arbeiten und besitzt eine fest eingebaute Antenne.
Ein Baofeng hingegen kann häufig mit mehreren Watt senden, besitzt oft wechselbare Antennen und lässt sich manchmal sogar vollständig umprogrammieren. Damit fällt es oft aus dem Bereich dessen heraus, was für den normalen Nutzer erlaubt ist.
Das eigentlich Verrückte daran ist: Die meisten Menschen, die sich so etwas kaufen, haben überhaupt keine bösen Absichten. Sie kaufen einfach ein günstiges Funkgerät im Internet, schalten es ein und benutzen es.
Viele ahnen nicht einmal, dass das Gerät möglicherweise auf Frequenzen arbeitet, die in Deutschland gar nicht für Privatpersonen zugelassen sind.
Besonders problematisch ist dabei die Werbung der Händler. Dort wird oft suggeriert, die Geräte seien „weltweit nutzbar“, „CE-zertifiziert“ oder „für Europa geeignet“.
Und ganz oft steht in der Produktbeschreibung sogar „CB“ oder „CB-Funk“ dabei.
Das klingt beruhigend, bedeutet aber oft wenig.
Die Bundesnetzagentur warnt seit Jahren vor nicht zugelassenen Funkgeräten aus Fernost. Immer wieder werden Geräte beanstandet oder sogar vom Markt genommen. Gerade frei programmierbare Handfunkgeräte stehen dabei regelmäßig in der Kritik.
Denn anders als ein normales PMR446-Gerät kann ein solches Multifunktionsgerät eben deutlich mehr, als der Gesetzgeber für den lizenzfreien Funkverkehr vorgesehen hat.
Wer einfach nur legal und unkompliziert funken möchte, sollte ausschließlich Geräte kaufen, die ausdrücklich für PMR446 in Europa zugelassen sind.
Alles andere mag technisch spannend sein, kann aber schnell teuer oder unangenehm werden.
Und ganz ehrlich: Es wäre schon ziemlich peinlich, wenn plötzlich die Bundesnetzagentur vor der Tür steht, nur weil man ein vermeintliches Schnäppchen von AliExpress ausprobiert hat.
Jeder Funker kennt den Spruch „Die HF geht seltsame Wege“. Das bedeutet, dass sich selbst unter optimalen Bedingungen nie voraussagen lässt, wie die Ausstrahlung eines Funksignals verläuft und wo es hingeht.
Das bedeutet aber auch, dass es Wechselwirkungen zwischen allen möglichen Funkanwendungen geben kann. Ein Beispiel: Wenn ich in unserer alten Wohnung mit der Fernbedienung eine LED-Lampe einschaltete, ging beim Nachbarn das Garagentor auf.
Ein anderes Beispiel: Die Bundesnetzagentur suchte in einer Kommune nach der Ursache für mannigfaltige Störungen von Handysignalen und WLAN. Nach langer erfolgloser Suche wurde dann ein von der Kommune aufgestelltes Schild, das freie Parkplätze anzeigen konnte, als Ursache ermittelt.
Ähnliche Probleme tauchten auf, als im Bereich von 27 MHz, also dem für CB-Funk vorgesehenen Bereich, auch Funkfernsteuerungen für Spielzeugmodelle und Babyphones zugelassen wurden.
Es kam häufiger vor, dass die Spielzeugmodelle plötzlich nicht mehr steuerbar waren, weil eine CB-Station in der Nähe sendete. Außerdem war es für CB-Funker mitunter möglich, unbeabsichtigt den Audiostream der Babyphones mitzuhören.
Und diese Beispiele beschreiben Störungen, die auf der Co-Existenz erlaubter Funkgeräte basieren. Man stelle sich nun vor, was alles passieren kann, wenn Leute völlig ahnungslos chinesische Funkgeräte mit absolut falschen Frequenzen und viel zu hoher Leistung betreiben. Medizinische Apparate können gestört werden, Anlagen der Stromversorgung könnten außer Kraft gesetzt werden und die Elektronik von Smarthome-Installationen, Banken und Überwachungsanlagen können versagen.


















Auch auf dem Online-Marktplatz von Kaufland werden solche Funkgeräte angeboten.
Da denkt doch der gutgläubige Käufer das alles in Ordnung ist.
Das der Verkäufer gar nicht Kaufland ist, sondern z.B. irgendwelche chinesischen Importeure, erfährt man erst aus dem Kleingedruckten.
https://www.kaufland.de/s/?search_value=baofeng
https://www.kaufland.de/s/?search_value=funkger%C3%A4t
Ich hab mir das Angebot da mal angeschaut.
Das ist ein Mix aus möglicherweise zugelassenen Geräten und solchen auf die das zutrifft, die ich oben beschrieben habe.
Bei einigen steht PRM446 dabei und sie sollen im Frequenzbereich 446 MHz arbeiten. Das wäre ja okay.
Andere wiederum arbeiten auf 400 MHz und das wäre nicht zulässig.
Selbst viele der zulässig aussehenden Geräte haben abnehmbare Antennen, was nicht zulässig ist. Bei einigen wird statt der zulässigen Sendeleistung von 0,5 Watt eine Leistung von 8 Watt und mehr angegeben.