Wir erinnern uns an diesen Artikel von mir.
Darin hieß es sinngemäß:
Nach den Google-Richtlinien dürfen unsere Anzeigen nicht auf Seiten mit nicht-jugendfreiem Content erscheinen. Dies schließt alle Texte, Bilder und Videos ein, die nicht für alle Zielgruppen geeignet sind und die nackte Körper oder sexuelle Aktivitäten zeigen oder beschreiben. Das sind auch aufreizend bedeckte nackte Körper, durchscheinende Bekleidung und Nahaufnahmen von Körperteilen, die als anstößig empfunden würden, wenn diese unbekleidet wären.
Nun dürfen wir bezüglich des Fotos in Frank Mischkowskis Artikel „Kindheitserinnerungen“ mal gespannt sein, wie Google nun das wieder sieht.
Ich sage es gleich vorweg: Alles was Sie auf diesem Foto zu sehen glauben, entspringt abermals einzig und allein Ihrer Phantasie, lieber Leser, liebe Leserin!
Es handelt sich um nichts weiter als einen jener Fehlschüsse, die passieren, wenn man dummerweise seinen Finger vor die Linse hält. Sie sehen also in Wirklichkeit meinen Zeigefinger und in Hintergrund unten noch den Ringfinger.
Aber jetzt werden Sie sowieso sagen: Habe ich gleich gesehen!
Na, umso besser, dann sehen es die Google-Leute vielleicht auch so 🙂
Also, es handelt sich nicht um einen aufreizend bedeckten nackten Körper, auch nicht um durchscheinende Bekleidung und auch nicht um eine Nahaufnahme eines Körperteils, die als anstößig empfunden würde, wenn dieses Körperteil unbekleidet wäre.
Es ist nämlich ein in der Tat vollkommen unbekleidetes Körperteil, aber eben nur ein Finger.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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