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Testmuster – Leihstellungen – Testprodukte – kostenlose Muster für Journalisten

Die Hersteller sind stets bestrebt, Journalisten direkt nach (oder kurz vor) dem Erscheinen neuer Produkte Testmuster zukommen zu lassen.
Dabei sind die Hersteller natürlich daran interessiert, daß die Journalisten eine möglichst gute Besprechung der Produkte verfassen.

Unerfahrene Blogger gehen auch von sich aus auf die Firmen zu und erbetteln solche Testmuster. Im Gegenzug fühlen sie sich dann auch verpflichtet, ein Jubelvideo oder einen hochjubelnden Bericht zu verfassen.
Das unterstützen die Unternehmen oft dadurch, daß sie die Testprodukte den Bloggern und Journalisten kostenlos zur dauernden Nutzung überlassen. Auch eine Form der Bestechung, wie ich finde.

Auf der anderen Seite muß man bei dementsprechenden Gedanken auch die Kirche im Dorf lassen. Nicht immer stecken ein Bestechungsversuch und eine mutmaßliche Vorteilsnahme dahinter, wenn Journalisten die Produkte behalten dürfen.
Bei einem Bluetooth-Lautsprecher im Wert von unter 100 Euro lohnt sich der Rückversand und die Rückabwicklung einfach nicht. Die Firma könnte das zurückgenommene Gerät ja nicht mehr zu einem vernünftigen Preis verkaufen. Da kämen die „Brocken teurer als die Brüh'“, wie man hier sagt.

Veex / Pixabay

Grundsätzlich gibt es

– kostenlose Testmuster, die beim Journalisten verbleiben können
– Testmuster, die für einen vorbestimmten Zeitraum überlassen und dann zurückgegeben werden
– Testprodukte, die geliehen werden und zu einem ermäßigten Preis dann übernommen werden können

Neulich habe ich von einem Weltkonzern der Elektronik einen hochpreisigen Artikel zum Test erhalten.
Die Firma versendet ihre Produkte an Journalisten zum Ausprobieren und danach gehen die Sachen zurück an das Unternehmen. Dort wird die Ware geprüft und dann bekommt ein anderer Journalist das Paket zum Ausprobieren.
Offenbar war die Rücklaufkontrolle aber dieses Mal etwas nachlässig. Denn es fehlten die Bedienungsanleitungen, einige Kabel und eine Fernbedienung.

Aus diesem Grund möchte ich die Journalisten-Kollegen doch einmal ermutigen, Testprodukte in vernünftigem Zustand wieder zurückzuschicken.

  1. Wenn Dir eine Firma Produkte leiht, dann frage vorher, wie die es sehen, bevor Du die Geräte aufschraubst und auseinanderbaust.
  2. Von Geräten, die man zurücksendet, löscht man alle persönlichen Daten und macht ein Werksreset.
  3. Schon beim Auspacken macht man ein Foto, wie alles verpackt war.
  4. Kabelclipse, Aufkleber, Folien und Styropor hebt man auf.
  5. Man reinigt das Produkt wenigstens oberflächlich, bevor man es wieder einpackt.
  6. Selbst angebrachte Testaufkleber und Markierungen macht man wieder weg.
  7. Batterien nimmt man aus den Geräten wieder heraus.
  8. Kabel wickelt man wieder auf und macht die Clipse drum.
  9. Man packt alles gemäß dem Foto aus Punkt 3 wieder ein. ALLES!
  10. Verbrauchsmaterialien schickt man nicht mit zurück.
  11. Man umwickelt den Originalkarton zumindest mit Packpapier, bevor man den Versandaufkleber draufmacht.
  12. Hat man das Produkt abgefackelt, meldet man sich beim Hersteller und klärt den weiteren Ablauf.
  13. Will man das Produkt behalten, klärt man rechtzeitig die Konditionen. Im Zweifelsfall muß man nämlich den vollen Preis bezahlen.
  14. Man behandelt die Sachen sorgfältig.
  15. Man hält sich an die Rücksendetermine. Es warten vielleicht noch andere Kollegen darauf. Bei Problemen klärt man das mit der Firma.
  16. Nur weil ein Produkt kostenlos war, schreibt man keine Jubelberichte. Immer ehrlich bleiben. Macht es transparent, daß Ihr was gratis bekommen habt!
  17. Wenn ein Produkt in Eurem Test durchfällt, gebt dem Unternehmen erst die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor ihr es verreißt.
  18. Wer braucht schon 20 gleichartige Produkte? Denkt mal über eine Verlosung nach!
  19. Wenn der Hersteller einen Weiterverkauf ausschließt, gehören die Produkte nicht auf Ebay!
  20. Verhaltet Euch einfach so, wie Ihr es von anderen erwarten würdet.
  21. Wenn Ihr ein Produkt behalten wollt, dann zahlt auch den Abstandsbetrag.
  22. Man malt nicht in den Bedienungsanleitungen herum!
  23. Schreib Dir das vereinbarte Rücksendedatum in den Kalender und schicke die Waren dann auch zurück. Oder kauf sie!


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. September 2020 | Peter Wilhelm 17. September 2020

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