Jetzt müssen wir alle in den Kasten! Ganz ähnlich wie die markierten Raucherzonen auf den Bahnsteigen gibt es jetzt in Mannheim vor ausgewählten Geschäften auch Carnivoren-Zonen.
Auf einem Schild an der Hauswand heißt es dazu:
Liebe Fleischesser!
Aus Rücksicht auf unsere vegetarisch oder vegan lebenden Mitbürger ist der Verzehr von hier erworbenen Fleischspeisen nur innerhalb der markierten Zone erlaubt.
Diese Maßnahme umfaßt den sofortigen Verzehr von Bratwürsten, Fleischkäsesemmeln und Schnitzeln o.ä.
Ausgenommen davon sind Obazder, Salat auf Grünbasis und Frikadellen, da diese ohnehin kein Fleisch enthalten.
Bitte seien Sie kooperativ und ermöglichen Sie den Veganern und Vegetariern ein fleischloses Innenstadterlebnis.
Hier erworbene Fleischprodukte, die nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind, dürfen Sie natürlich in der Tasche problemlos nach Hause mitnehmen.
Noch ein Hinweis: Das Taubenfütterungsverbot gilt natürlich auch innerhalb der Fleischverzehrzone.
Ihre Stadtverwaltung
Und so sehen die neuen Zonen in der Mannheimer Innenstadt aus:
Noch sind sie nur provisorisch markiert, aber in Kürze werden deutliche breite rote Markierungsstriche angebracht. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft der Stadt Mannheim weist darauf hin, daß dort natürlich auch „Fleischabfalleimer“ aufgestellt werden, damit die Trennung von mit Fleisch kontaminiertem Müll von vegetarischem Müll ordnungsgemäß geschehen kann. Im Vordergrund steht hier aber nicht der vegane Gedanke sondern ein Sprecher erklärt: „Es geht hier mehr um die Fachkräfte muslimischen Glaubens, die unsere Eimer entleeren, auch denen ist der ständige Kontakt vor allem mit Schweinefleisch nicht zuzumuten.“
Bislang sind 13 dieser Zonen auf den Mannheimer Planken eingerichtet worden. Neben der roten Markierung wird dort auch ein anderes Pflaster eingesetzt, um sie deutlicher abzuheben.
Bis 1. Januar 2016 wird der Ordnungsvollzugsdienst ein Auge zudrücken. Ab dann kostet ein Verstoß, etwa das Verzehren eines Hamburgers rund 30 Euro. Eine Sprecherin des Ordnungsamtes: „Es geht nach dem Nettoverzehrgewicht des erworbenen Fleischs. Pro 50 Gramm fallen 20 Euro an. Das schafft Gerechtigkeit im Sinne des Bürgers. Wer viel ißt, soll auch eine höhere Strafe zahlen.“
Hinzuweisen ist noch darauf, daß es sich bei Zuwiderhandlungen lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. Verstöße werden also nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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