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Sie haben gewonnen! Betrug an alten Leuten

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Da flattern in diesen Tagen Tausenden von Rentnern Gewinnbenachrichtigungen ins Haus. Man habe eine beträchtliche Summe gewonnen heißt es da und es wird recht vage offengehalten, wie der Gewinn überhaupt zustande gekommen ist. Offenbar setzt der Absender darauf, daß die Empfänger häufiger bei verschiedenen Auslobungen und Gewinnspielen mitmachen und am Ende gar nicht mehr so genau wissen, wo sie überall mitgemacht haben.

Die versprochenen Gewinnsummen betragen zwischen 1.000 und doch recht beträchtlichen 100.000 Euro.

„Warum soll das Glück nicht auch Ihnen einmal hold sein? Heute liebe Frau XY ist es soweit und Amor hat sein Füllhorn auch für Sie ausgegossen!“

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So textet ein von Intelligenz völlig befreiter Werber, der solche Benachrichtigungen verschickt. Ein anderer glänzt mit der Konstruktion:

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„Ein leckeres Frühstück, ein herrliches Mittagessen und der Supergewinn werden auch sie satt machen.“

Nun sollte man sich ja eigentlich freuen dürfen, wenn einem eine Gewinnbenachrichtigung ins Haus flattert. Ja, Skeptiker sagen sich, daß es ja seit einiger Zeit ein Gesetz gibt, daß einem die Auszahlung solcher Gewinnversprechen sogar garantiert und diese einklagbar macht.

Also, wo ist der Haken?

Der Haken liegt in der Tatsache, daß man zum Empfang des Gewinns an einem „herrlichen Ausflug bei Kaffee, Kuchen und bunten Unterhaltungsprogramm“ zumeist ins grenznahe Ausland (Dänemark, Holland, Österreich, Luxemburg usw.) fahren muß. Das „bunte Unterhaltungsprogramm“ ist eine stinknormale Werbeverkaufsveranstaltung, bei denen den Rentnern überteuerte Gesundheits- oder Haushaltsartikel angedreht werden sollen und der vermeintliche Super-Gewinn entpuppt sich schnell als „Gewinn-Option“.

„Ja, da steht potenzieller Gewinner, das heißt, sie könnten theoretisch was gewinnen!“ wird es dann während der Veranstaltung heißen, wenn die ersten Älteren stutzig werden, daß der ganze Bus voll mit 100.000-Euro-Gewinnern ist. „Sie glauben doch wohl kaum, daß 53 Menschen jeweils 100.000 Euro gewinnen“, wird der flotte junge Mann mit den Magnetarmbändern und dem lebensverlängernden Tonikum sagen und dann kleine Gewinne in Höhe von 20 oder 50 Euro an einige wenige verteilen, um die Spannung noch zu steigern.

Die anderen, und das sei schon verraten, werden am Ende leer ausgehen und allenfalls irgendeinen wertlosen Trostpreis in Händen halten.

Besonders perfide ist das Spiel, wenn ein Eingeweihter im Publikum sitzt, der die 100.000 Euro dann tatsächlich gewinnt, er sitzt aber in jeder dieser Veranstaltungen und gibt das Geld natürlich hinterher jedes Mal brav wieder zurück.
Gefährlich für die Geneppten: Oft werden die Gewinne in Höhe von 2.500 oder 5.000 Euro in Form von Warengutscheinen sehr üppig unter die Anwesenden gebracht und dann wird dadurch Druck erzeugt, daß man verlangt, der Gewinn müsse jetzt und sofort an Ort und Stelle eingelöst werden, sonst verfalle er.

Viele ältere Kunden fallen darauf rein, glauben tatsächlich, die angebotenen dünnen Magnetmatratzen seien 7.500 Euro wert, lösen ihren 5.000 Euro-Gewinn ein und müssen tatsächlich noch 2.500 Euro für zwei Matratzen oder anderen Tinnef bezahlen.

Und was ist mit dem gesetzlichen Gewinnanspruch, mit dem Einklagen?
Theoretisch gibt es den und mehrfach schon sind solche Unternehmen sogar verurteilt worden. Jedoch ist es erfahrungsgemäß extrem schwierig, die Hintermänner zu fassen zu bekommen. Denn außer einem (oft erfundenen) Firmennamen wie „Glücksgewinnzentrale“, „Glücks-Preis-GmbH“, „Alpha-Beta-Reisen“, „Super-Lotto-Gewinn-Büro“ und einer Postfachadresse hat man nichts in Händen.
Bei Nachforschungen stellt sich oft heraus, daß es die Firma entweder gar nicht gibt, sie auf dem Papier einem Ahnungslosen gehört oder daß sie längst aufgelöst wurde und unter anderem Namen weitermacht.

Vor Ort die Polizei zu rufen, das hat auch wenig Zweck, denn im Ausland gelten andere Gesetze und die Ordnungshüter in Dänemark beispielsweise begreifen gar nicht, weshalb sie gerufen wurden. Und selbst wenn sie etwas tun wollten, sie könnten es nicht, im Ausland gelten andere Regeln.

Außerdem sind die Gewinnbenachrichtigungen bei aller unfreiwilligen Komik doch oft so geschickt formuliert, daß zwar zunächst deutlich von „Gewinn-Garantie“ und „100% Auszahlung!“ die Rede ist, dennoch aber im Text dann die Einschränkung „könnten Sie gewonnen haben“ oder „vielleicht gehört mit etwas Glück“ zu finden ist, die vor Gericht dann eventuell dem Nepper freien Abzug einbringt.

Also: Augen auf! Keiner hat was zu verschenken und seriöse Lotterie- und Gewinnspielveranstalter überweisen oder übersenden den Gewinn und locken nicht Dutzende vermeintlicher Preisträger irgendwo in einen Dorfgasthof.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Mai 2009 | Revision: 15. März 2015

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