Früher gab es mal Gesetze, die genau beschrieben, wie ein Fahrrad ausgerüstet sein muß, damit es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Heutzutage scheint es sowas ja nicht mehr zu geben und falls es das noch gibt, kontrolliert es offenbar keiner. Auf dem Bild hier ist ein Radfahrer zu sehen.
Genauergesagt, er wäre zu sehen, wenn er nicht in hautenger dunkler Kleidung auf einem dunklen Fahrrad ohne Beleuchtung morgens um 6 Uhr auf der Landstraße unterwegs wäre.
Um den Kopf hat er sich eine Stirnlampe gebunden, die nach vorne einen jämmerlichen Strahl gelblichen Lichtes erzeugt und hinten hektisch rot blinkt. Allerdings sieht man dieses hintere rote Lämpchen nur… Ich muss anders anfangen: Allerdings würde man dieses hintere rote Lämpchen nur dann sehen, säße der Radfahrer kerzengerade auf seinem Drahtesel. Tut er aber nicht, er ist vorübergebeugt und das rote Blitzedings zeigt somit mehr nach vorne als nach hinten.
Gabs da nicht mal was mit Rückstrahlern und Katzenaugen usw.?
Wäre man böse, würde man sagen, daß es einem um so jemanden nicht leid tun würde, wenn er überfahren wird; aber man ist ja nicht böse und schließlich ist es ja leider auch noch so, daß diese Heinis völlig uneinsichtig sind und man letztlich als Autofahrer auch noch die (Mit)Schuld bekommt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden