Bereits im Jahre 2000 hatte sich Daniel Giersch, ein Unternehmer aus Norddeutschland, den Namen GMail gesichert unter dem er ein sogenanntes hybrides System betreibt, welches normale Briefpost und Emails gleichermaßen verarbeitet.
Gegen die Verwendung des Namens GMail durch Giersch hatte Internet-Riese Google geklagt und einen über drei Jahre langen Prozess gegen Giersch geführt, der durch viele Instanzen ging. Auch Google betreibt unter der Bezeichnung GMail einen weltweiten Email-Dienst.
Jetzt hat das Hanseatische Oberlandesgericht jedoch ein Urteil gesprochen, daß Giersch Recht gibt. Er darf weiterhin den Namen GMail für seine Dienste verwenden. Unter Aktenzeichen 5 U 87/06 stellt das Gericht nunmehr klar, daß Google eindeutig Gierschs Rechte an dem Namen GMAil verletzt und daraus ergibt sich normalerweise zwangsläufig, daß Google diese Bezeichnung zumindest in Deutschland nicht mehr verwenden darf.
Allerdings ist der 33jährige Giersch nich nicht ganz aus dem Schneider, denn Google hat auch in anderen europäischen Ländern Klagen gegen Giersch eingereicht und es bleibt abzuwarten, wie die dortigen Gerichte (Schweiz, Spanien, Portugal) entscheiden.
In Österreich hatte Giersch bereits einen Sieg über Google davongetragen.
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