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Gleichheits-Bemessungsgrenze

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Wie aus einem geleakten Geheimdossier der investigativen Zeitschrift „Echo der Frau“ bekannt wurde, soll der Bundesgesundheitsminister, Prof. Dr. Karl Lauterbach, die bundeswehreigene Unternehmensberatung, McKinsey, mutmaßlich mit Recherchen darüber beauftragt haben, wie viele jener Bürgerinnen und Bürger, die 2020 für das Pflegpersonal auf den Straßen und auf ihren Balkonen frenetisch Beifall klatschten, gesetzlich-, und wie viele davon privatversichert sind.

Für eine dringend gebotene Strukturreform des deutschen Gesundheitswesens, sei diese Datenerhebung essentiell. Insbesondere auch, um ein profitables Geschäft der Klinik-Betreiber, sowie eine nachhaltige Dividendenausschüttung an deren Anteilseigner sicherstellen zu können, ohne die Entgelte des Pflegepersonals anheben zu müssen.

Eine Anfrage der Partei „Die Linke“, in der diese forderte, die am 1. Januar 2023 modifizierte Beitragsbemessungsgrenze komplett abzuschaffen und damit endlich für die Einhaltung des Gleichheitsprinzips gemäß Artikel 3, Absatz 1, des Grundgesetzes, Sorge zu tragen, kommentierte Lauterbach mit den Worten, eine derart durchsichtige Neiddebatte sei schädlich und schüre gesellschaftlichen Unfrieden. Ein Verweis auf die Schweiz, in der sämtliche Einkommensarten zur Finanzierung der Kosten des Sozialstaates anteilmäßig herangezogen werden, sei, im Hinblick auf die Tradition der deutschen Sozialgesetzgebung seit 1884, an den Haaren herbeigezogen und ein Affront gegenüber der Agenda des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck.

Deshalb werde Lauterbach, wie sämtliche seiner Vorgängerinnen und Vorgänger auf dem Chefsessel des Gesundheitsministeriums, auch strikt am bewährten deutschen System festhalten, welches besagt, dass man Menschen, mit hohen, oder sehr hohen Einkommen, in die Lage versetzen müsse, selbstbestimmt zu entscheiden, welche Art der Versicherungen ihren Bedürfnissen entspreche. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen 59.850 € pro Jahr unterschreitet, sich auch weiterhin auf die schützende Hand der gesetzlichen Krankenversicherungen und deren Grundservices verlassen könnten.

Dies gelte selbstredend auch für die gesetzliche Rentenversicherung und somit für alle Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen 66.600 € pro Jahr unterschreitet, ergänzte sein Parteikollege und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der sich eine Neiddebatte in Sachen gesetzliche Rentenversicherung strikt verbat.

Im übrigen wies Lauterbach darauf hin, dass er mit seinem Kabinettskollegen, Marco Buschmann, dem liberalen Bundesjustizminister, gerade intensiv an einem Gesetzesentwurf zu einer Verfassungsänderung arbeite, die den Artikel 3, um einen Absatz 4, einer „Gleichheits-Bemessungsgrenze“, ergänzen und so die schädliche Debatte zu Lasten der Leistungsträger ein für alle Mal beenden soll.

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Spitze Feder – Spitze Zunge

Diese Kolumne schreibt vorwiegend Peter Grohmüller seine Gedanken zur Welt und dem Geschehen unserer Zeit auf.
Seine fein geschliffenen „Ergüsse“ – wie er selbst sie nennt – erfreuen sich großer Beliebtheit.

Hin und wieder erscheinen in dieser Kolumne auch Beiträge anderer Autoren, die dann jeweils entsprechend genannt werden.

Die Texte sind Satire, Kommentare und Kolumnen. Es handelt sich um persönliche, freie Meinungsäußerung.

Für die Texte ist der jeweilige Autor verantwortlich.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Grohmüller 3. Mai 2023

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