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Spitze Feder

Gesundheitsexperten

Operation

In der Bundesrepublik herrscht ein eklatanter Mangel an Organen; und damit sind nicht etwa Organe im Sinne von Institutionen gemeint. Davon gibt es wahrlich zuhauf; und sie entzücken die Bürgerinnen und Bürger bisweilen mit ziemlich schrägen Ergüssen, wie Vorschriften und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Diese Ergüsse legen beispielsweise Grenzwerte für dieses und jenes fest, so, wie den Durchmesser von Äpfeln zig verschiedener Handelsklassen, oder die Menge an Spritzgift, die die Apfelbauern auf Ihren Obst-Monokulturen ausbringen müssen, um besagte Äpfel der verschiedenen Handelsklassen normgerecht zu erzeugen. Wer jetzt denkt: Is ja gut, kennt man alles schon, nervt, aber es ist mir scheißegal, der missachtet sträflich, dass sich Heerscharen von Experten mit Sachverstand und Akribie um diese Vorschriften und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen kümmern, damit auch wirklich alles haarklein durchdacht ist.

Und deshalb gibt es neben den Obstanbauexperten auch solche, die sich sich um die Vorschriften und Durchführungsverordnungen im Gesundheitswesen kümmern, und deshalb nenn man diese Menschen folgerichtig Gesundheitsexperten. Zwei besonders schillernde Exemplare dieser Gattung sind die Herren Jens Georg Spahn (CDU) und Karl Wilhelm Lauterbach (SPD). Erstgenannter ist dermaßen was von Gesundheitsexperten, dass er sich seit dem 14. Märt 2018 sogar Bundesminister für Gesundheit nennen kann. Womit sich ein studierter Politikwissenschaftler wie Spahn, als Experte in Sachen Gesundheitspolitik auszeichnet, ist mir zwar schleierhaft. Aber ich bin ja kein Experte.

OK, Spahn absolvierte immerhin das „Young Leader Program“ des American Council on Germany und kam unter die „40 of 40“. Dass ist dermaßen was von…aber Hallo! Schließlich ist dieses Programm ein Ableger der Atlantik-Brücke, in der sein Parteifreund Friedrich Merz und ein angeblicher Journalist namens Claus-Detlev Walter Kleber aktive Macher sind. Das hat jetzt natürlich alles nix mit Gesundheit, dafür jedoch um so mehr mit Politik zu tun.

Wären die Teilnehmer der alljährlich stattfindenden Bilderberg-Konferenz nicht so unverschämt diskret und verschwiegen, könnte man von ihnen vielleicht erfahren, weshalb ausgerechnet Jens Georg Spahn zum Bundesminister für Gesundheit ernannt wurde. Denn 2017 war Spahn beim damaligen Meeting in Chantilly im US-Bundesstaat Virginia schließlich zugegen. Wie übrigens auch ein Mann namens Frank Bsirske. Der ist ebenfalls ein Experte. Allerdings für Überstunden- und Nachtzuschläge.

Und um nun endlich die Kurve wieder zum Thema Gesundheitsexperten zu kriegen, seien dem Sozialdemokraten Karl Wilhelm Lauterbach auch ein paar Zeilen gewidmet. Er wurde ja immer wieder als möglicher Bundesminister für Gesundheit gehandelt, schied aber jedesmal durch seine geschmacklosen Fliegen und sein ungepflegtes Haupthaar vorzeitig aus dem Rennen, obwohl er sich als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Rhön-Kliniken AG bestens mit Weißkitteln auskennt. Also zumindest mit den ökonomischen Aspekten des Gesundheitswesens, will sagen: Den zig Milliarden, die man in diesem Genre abgreifen kann.

Unabhängig von der Parteizugehörigkeit und den immer wieder dämlich kolportierten angeblichen politischen Gegensätzen, haben sich die beiden Gesundheitsexperten Jens Georg Spahn und Karl Wilhelm Lauterbach zusammengesetzt, um sich mit ihrem ganzen Fachwissen des eingangs beschriebenen, eklatanten Mangels an Organen anzunehmen, also des Mangels an Spenderorganen, um es exakt auszudrücken.

Denn davon gibt es in diesem unserem Lande definitiv viel zu wenige, weil sich die Micheline und der Michel einfach keinen Spenderausweis zulegen, der es dem Herrn Chirurg gestattet, nach deren Quasi-Ableben die Innereien einer Zweitverwehrung zuzuführen. Sprich: Herz, Leber, Lunge, Nieren, eben das ganze Gekröse auszubauen und einem anderen einzubauen. Jetzt kann man natürlich trefflich darüber streiten, was die Micheline und den Michel bewegt, jener Zweitverwehrung nicht zuzustimmen und ihre Innereien nach dem Ableben lieber eins achtzig Tief unterirdisch vergammeln, oder zwischen 650° C bis 850° C oberirdisch abfackeln zu lassen.

Darüber streiten ja. Bedauern meinetwegen auch. Aber keine Sau hat das Recht, diese Entscheidung als rücksichtlos oder gar verwerflich zu ächten. Nicht einmal angesichts tausender fehlender Spenderorganen. Im Gegenteil. Micheline und Michel leben in einem freien Land und haben jedes Recht, selbst über den postmortalen Verbleib ihres Gekröses zu entscheiden.

Halt, Stop, sagen da die die beiden Gesundheitsexperten Jens Georg Spahn und Karl Wilhelm Lauterbach. Woher soll denn der Herr Chirurg bitteschön wissen, ob Micheline oder Michel nicht vielleicht doch einer Organentnahme zustimmen würden, wenn sie beispielsweise nach einem Unfall hirntot auf seinem OP-Tisch liegen und der Patient im OP nebenan genau deren Gekröses dringend zum Überleben bräuchte.

Schließlich kann man Micheline oder Michel ja nicht fragen, wenn sie hirntot sind. Das ist doch Scheiße. Da muss man doch wat machen. Und deshalb haben die beiden Gesundheitsexperten Spahn und Lauterbach einfach vorgeschlagen, dass jeder ungefragt seine Innereien spenden soll, wenn er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen habe. Chapeau!

Dumm nur, dass Spahn und Lauterbach sich diese abstruse Idee gleich wieder die Haare schmieren können. Was bei Lauterbachs ungepflegter Tolle ja vielleicht garnicht so schlecht wäre. Aber das ist eine andere Baustelle. Fakt ist nämlich, dass die Herren Spahn und Lauterbach, die, weshalb auch immer, als Gesundheitsexperten gehandelt werden, auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften völlig unbefleckt zu sein scheinen.

Sonst müsste ihnen Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes geläufig sein. Darin steht nämlich, dass jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und dass ihre Widerspruchsregelung alleine schon deshalb nichts als ein Rohrkrepierer ist. Das steht zwar so nicht wörtlich im Grundgesetz, aber es ist die logische Schlussfolgerung.

Selbst wenn Micheline oder Michel also hirntot auf dem OP-Tisch liegen und nur durch High-End-Apparaten am „Leben erhalten“ werden, gilt ohne Einschränkung Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes. Widerspruchsregelung hin oder her. Und wenn das noch nicht reichen sollte, um die beiden Gesundheitsexperten Jens Georg Spahn und Karl Wilhelm Lauterbach von der Dummheit ihrer hirnverbrannten Idee namens Widerspruchsregelung zu überzeugen, sollte ihnen jemand schleunigst mit dem Strafgesetzbuch eins über den hohlen Schädel ziehen.

In jener Kladde kann nämlich man unter § 168 in feinst verschwurbeltem Juristendeutsch zum Thema Störung der Totenruhe lesen:

Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen…wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Oder für jeden klar verständlich ausgedrückt: Is nix mit einfach mal so aufschnibbeln und Gekröse verpflanzen.

Da jedoch die beiden Gesundheitsexperten Spahn und Lauterbach mit ihrem elenden Geschwafel nicht mal vor den Lebenden halt machen, weshalb sollten sie dann die Toten in Ruhe lassen?


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Spitze Feder – Spitze Zunge

Diese Kolumne schreibt vorwiegend Peter Grohmüller seine Gedanken zur Welt und dem Geschehen unserer Zeit auf.
Seine fein geschliffenen „Ergüsse“ – wie er selbst sie nennt – erfreuen sich großer Beliebtheit.

Hin und wieder erscheinen in dieser Kolumne auch Beiträge anderer Autoren, die dann jeweils entsprechend genannt werden.

Die Texte sind Satire, Kommentare und Kolumnen. Es handelt sich um persönliche, freie Meinungsäußerung.

Für die Texte ist der jeweilige Autor verantwortlich.

Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. September 2020 | Peter Grohmüller 17. September 2020

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