Heute landete eine E-Mail bei mir, in der versprochen wurde, man bekomme 2 Superhandys, 1 Laptop und jeden Monat 100 Gesprächsminuten kostenlos. Die Lieferung erfolge sofort, ohne Schufa-Überprüfung und man müsse pro Handy nur 4,95 Euro monatlich bezahlen.
Nun haben wir alle hier bereits ein Handy und passende Verträge und brauchen keine mehr. Aber ich wollte doch mal wissen, was hinter diesem sagenhaft günstigen Angebot steckt.
Denn zwei aktuelle Handys und ein Laptop als Zugabe sind doch schon interessant genug, hinzukommt aber noch das saugünstige Angebot mit 100 Gesprächsminuten für 4,95 Euro.
Wo ist denn da der Haken?
Man muss schon sehr intensiv auf der Seite des Anbieters suchen und wird schließlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ziemlich weit unten fündig:
5. Mitwirkungspflichten des Kunden und Hinweise zur Bonitätsprüfung
5.2.2. schuldet der Kunde der ######x GmbH den regulären Verkaufspreis des Handys, wenn ein Mobilfunkvertrag wegen unzureichender Bonität des Kunden von einem Mobilfunkbetreiber nicht abgeschlossen wird.
Was bedeutet das genau?
Nun, dieses Angebot ist ja vor allem und in erster Linie für solche Leute interessant, die wegen eines Schufa-Eintrages keinen normalen Handyvertrag bekommen. An diese Leute wenden sich die Anbieter mit ihrer aggressiven Werbung.
Erst im Kleingedruckten kann man dann lesen, wie es wirklich läuft: Die Leute bekommen wegen ihres negativen Schufa-Eintrags doch kein Handy, sollen aber der Firma trotzdem den Preis für das Handy erstatten.
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