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ServiceWüste

Übereifrige Kontrolleure bei der RNV?

Die RNV betreibt in der Metropolregion Rhein-Neckar den Straßenbahn- und Busverkehr. Unter anderem fährt unsere liebevoll ÖG genannte (OEG von Oberrheinische Eisenbahn Gesellschaft) unter der Flagge der RNV hier von Edingen nach Mannheim oder Heidelberg.
Logisch, daß alle Jugendlichen, die keinen eigenen fahrbaren Untersatz haben, dieses Verkehrsmittel, auch wegen der guten Anbindung, gerne benutzen.

Nun ist unsere Tochter ein Wesen, das zwar eine große Klappe haben kann, wie ein Fußballtrainer nach einem verschossenen Elfmeter, aber nach außen hin eher schüchtern auftritt und es gar nicht haben kann, vor anderen vorgeführt zu werden.
Umso verständlicher ist es, daß sie sich auch zu irgendwelchen jugendlichen Sünden oder gar Straftaten nicht hinreißen läßt, weil sie eben Angst davor hat, erwischt und blamiert zu werden.
Nichts wäre für sie schlimmer, als von zwei Polizisten abgeführt zu werden, wenn alle Leute gucken.

Ja und daraus kann man folgern, daß unsere Tochter auch das Risiko des Schwarzfahrens nicht eingeht.
Aber wie das so ist, als kleines Mädchen ist sie dann doch mal in die „OEG“ eingestiegen und hatte keinen Fahrschein dabei. „Papa, ich schwör‘, der war in meinem Mäppchen!“
Ich erinnere mich noch gut an das Drama, als das heulende Kind vom Handy des Kontrolleurs, der sie damals erwischt hat, bei mir anrief.
Jahre sind ins Land gegangen und im vergangenen Jahr hat sich das dumme Kind dazu hinreißen lassen, über ihren Schatten zu springen, und einen schlecht lesbar abgestempelten Fahrschein nochmals abzustempeln.
Keiner, auch wir nicht, glaubten an ein Versehen. Auch die Tatsache, daß sie von mitfahrenden Jugendlich dazu angestiftet worden sei, half unserer Kleinen, die ja bald volljährig wird, nichts.

Was folgte war das Übliche: Anzeige durch die RNV als Wiederholungstäterin (Erschleichung einer Leistung), Vorladung zur Polizei, Standpauke von den Eltern, Standpauke vom Jugendgerichtshelfer und eine kleine, aber empfindliche, Zahlung an einen gemeinnützigen Zweck.
Von diesem Tag an ist das Mädchen nie wieder schwarzgefahren. Das haben wir uns, als weitere erzieherische Maßnahme, durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten Fahrscheins nach jeder Fahrt nachweisen lassen.

So ein Job- oder Stadtticket kommt übrigens nicht in Frage, da der Ausbildungsbetrieb unserer Tochter nur drei Minuten zu Fuß entfernt ist, da braucht man keine Straßenbahn.

Nun ist die Kleine am 27.06.2015 hier bei uns, nur vier Minuten von unserem Haus entfernt, in die Straßenbahn eingestiegen.
Schon vor dem Einsteigen hat das Mädchen im Wagen Kontrolleure der RNV entdeckt. Die Leute sind ja bei jedem, der etwas öfter fährt, durchaus bekannt.
Logischerweise haben meine Tochter und ihre Begleitung ihre Fahrscheine sofort abgestempelt. Und zwar unverzüglich. Unverzüglich heißt hier, nachdem man seine Handtasche aufgemacht, die Geldbörse entnommen und den Fahrschein herausgeholt hat.
Ja und in dieser Zeit war die Bahn schon ein Stück gefahren. Und genau das veranlasste einen Kontrolleur dazu, sich meine Tochter herauszupicken und ihr zu unterstellen, sie sei nicht hier bei uns, sondern eine Haltestelle früher (15 Min, Fußweg) eingestiegen und habe ihren Fahrschein jetzt erst entwertet, weil sie die Kontrolle bemerkt habe.
Den Beteuerungen, sie sei nicht schon vorher, sondern jetzt gerade eben eingestiegen, schenkte man keinen Glauben.

Seltsamerweise gibt der Kontrolleur auf seinem sofort ausgedruckten Beanstandungszettel auch die hiesige, nahe gelegene Haltestelle als „Tatort“ an. Er behauptet also, das Kind sei erst mal 15 Minuten weit gelaufen, in die Straßenbahn gestiegen, um dann hier vor der Haustüre, also eine Station später, den Fahrschein abzustempeln.

Seltsam ist das deshalb, weil er, wie wir inzwischen wissen, in einem internen Vermerk etwas ganz anderes behauptet. Da ist nämlich jetzt die Rede davon, das Mädchen sei erst eine Station später, also NACH unserer Haltestelle hier kontrolliert und erwischt worden. Da hat wohl jemand gemerkt, daß er sich mit seiner ursprüngliche Behauptung schon aufgrund der Wohnadresse im Ausweis auf sehr dünnem Eis befindet.

Egal, das Kind ist als Mehrfachtäter „vorbestraft“, man schenkt seinen Beteuerungen keinen Glauben.
Meine Tochter hat nach dem Wochenende eine der Kundendienststellen besucht, wo man sie von Heidelberg nach Mannheim verwies; sie hat beim Kundendienstzentrum angerufen, doch wie gesagt, man glaubt ihr einfach nicht.

Nun kenne ich meine Tochter, die Leute von der RNV kennen sie natürlich nicht. Und da ist es verständlich, daß sie nach Aktenlage keinen guten Eindruck haben und ihrem Kontrolleur glauben.
Aber da ich meine Tochter kenne, weiß ich, daß sie sehr kleinlaut alles zugeben würde, wenn sie nun wirklich etwas Strafbares getan hätte.
Doch in ihr ist der Rebell erwacht, und das ist untypisch, und sie fühlt sich ungerecht behandelt. Sonst wäre sie niemals selbst zur RNV gegangen und hätte auch nie dort angerufen.
Ja, das Mädchen ist sogar noch weiter gegangen, sie hat den Jugendbeauftragen der örtlichen Polizei von sich aus angerufen und die Sache gemeldet.

Nun habe ich all das der RNV in einem Schreiben mitgeteilt und bin gespannt, wie die Verkehrsgesellschaft sich dazu äußert.

Selbst wenn man unterstellt, der Kontrolleur habe sich nur geirrt, und selbst wenn man der RNV zugestehen muß, meiner Tochter aufgrund der Vorgeschichte zunächst nicht zu glauben, müßte die Gesellschaft aber einlenken, wenn man interveniert. Das vor allem vor dem Hintergrund, daß meine Tochter Zeugen dafür hat, daß sie alles richtig gemacht und den Fahrschein rechtzeitig und direkt nach dem Einsteigen entwertet hat.

Wir sind wahrlich keine Hubschraubereltern, die ständig besorgt um ihre Kinder kreisen, und wir haben unseren Kindern klar gemacht, daß man zu dem Mist, den man baut, auch stehen muß.
Aber wenn Ungerechtigkeit herrscht, dann wehren wir uns.

ServiceWüste

Mit der sogenannten Servicewüste ist gemeint, dass es weite Bereiche in Läden, bei Behörden und im Online-Handel gibt, wo sich Kunden nicht wohlfühlen oder schlecht behandelt werden.

In dieser Rubrik stellen wir entsprechende Beispiele vor.

Hier wird aber auch erwähnt, wenn Unternehmen in außerordentlicherweise KEINE SERVICEWÜSTE bieten.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. Juli 2015 | Peter Wilhelm 8. Juli 2015

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