Die RNV betreibt in der Metropolregion Rhein-Neckar den Straßenbahn- und Busverkehr. Unter anderem fährt unsere liebevoll ÖG genannte (OEG von Oberrheinische Eisenbahn Gesellschaft) unter der Flagge der RNV hier von Edingen nach Mannheim oder Heidelberg.
Logisch, daß alle Jugendlichen, die keinen eigenen fahrbaren Untersatz haben, dieses Verkehrsmittel, auch wegen der guten Anbindung, gerne benutzen.
Nun ist unsere Tochter ein Wesen, das zwar eine große Klappe haben kann, wie ein Fußballtrainer nach einem verschossenen Elfmeter, aber nach außen hin eher schüchtern auftritt und es gar nicht haben kann, vor anderen vorgeführt zu werden.
Umso verständlicher ist es, daß sie sich auch zu irgendwelchen jugendlichen Sünden oder gar Straftaten nicht hinreißen läßt, weil sie eben Angst davor hat, erwischt und blamiert zu werden.
Nichts wäre für sie schlimmer, als von zwei Polizisten abgeführt zu werden, wenn alle Leute gucken.
Ja und daraus kann man folgern, daß unsere Tochter auch das Risiko des Schwarzfahrens nicht eingeht.
Aber wie das so ist, als kleines Mädchen ist sie dann doch mal in die „OEG“ eingestiegen und hatte keinen Fahrschein dabei. „Papa, ich schwör‘, der war in meinem Mäppchen!“
Ich erinnere mich noch gut an das Drama, als das heulende Kind vom Handy des Kontrolleurs, der sie damals erwischt hat, bei mir anrief.
Jahre sind ins Land gegangen und im vergangenen Jahr hat sich das dumme Kind dazu hinreißen lassen, über ihren Schatten zu springen, und einen schlecht lesbar abgestempelten Fahrschein nochmals abzustempeln.
Keiner, auch wir nicht, glaubten an ein Versehen. Auch die Tatsache, daß sie von mitfahrenden Jugendlich dazu angestiftet worden sei, half unserer Kleinen, die ja bald volljährig wird, nichts.
Was folgte war das Übliche: Anzeige durch die RNV als Wiederholungstäterin (Erschleichung einer Leistung), Vorladung zur Polizei, Standpauke von den Eltern, Standpauke vom Jugendgerichtshelfer und eine kleine, aber empfindliche, Zahlung an einen gemeinnützigen Zweck.
Von diesem Tag an ist das Mädchen nie wieder schwarzgefahren. Das haben wir uns, als weitere erzieherische Maßnahme, durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten Fahrscheins nach jeder Fahrt nachweisen lassen.
So ein Job- oder Stadtticket kommt übrigens nicht in Frage, da der Ausbildungsbetrieb unserer Tochter nur drei Minuten zu Fuß entfernt ist, da braucht man keine Straßenbahn.
Nun ist die Kleine am 27.06.2015 hier bei uns, nur vier Minuten von unserem Haus entfernt, in die Straßenbahn eingestiegen.
Schon vor dem Einsteigen hat das Mädchen im Wagen Kontrolleure der RNV entdeckt. Die Leute sind ja bei jedem, der etwas öfter fährt, durchaus bekannt.
Logischerweise haben meine Tochter und ihre Begleitung ihre Fahrscheine sofort abgestempelt. Und zwar unverzüglich. Unverzüglich heißt hier, nachdem man seine Handtasche aufgemacht, die Geldbörse entnommen und den Fahrschein herausgeholt hat.
Ja und in dieser Zeit war die Bahn schon ein Stück gefahren. Und genau das veranlasste einen Kontrolleur dazu, sich meine Tochter herauszupicken und ihr zu unterstellen, sie sei nicht hier bei uns, sondern eine Haltestelle früher (15 Min, Fußweg) eingestiegen und habe ihren Fahrschein jetzt erst entwertet, weil sie die Kontrolle bemerkt habe.
Den Beteuerungen, sie sei nicht schon vorher, sondern jetzt gerade eben eingestiegen, schenkte man keinen Glauben.
Seltsamerweise gibt der Kontrolleur auf seinem sofort ausgedruckten Beanstandungszettel auch die hiesige, nahe gelegene Haltestelle als „Tatort“ an. Er behauptet also, das Kind sei erst mal 15 Minuten weit gelaufen, in die Straßenbahn gestiegen, um dann hier vor der Haustüre, also eine Station später, den Fahrschein abzustempeln.
Seltsam ist das deshalb, weil er, wie wir inzwischen wissen, in einem internen Vermerk etwas ganz anderes behauptet. Da ist nämlich jetzt die Rede davon, das Mädchen sei erst eine Station später, also NACH unserer Haltestelle hier kontrolliert und erwischt worden. Da hat wohl jemand gemerkt, daß er sich mit seiner ursprüngliche Behauptung schon aufgrund der Wohnadresse im Ausweis auf sehr dünnem Eis befindet.
Egal, das Kind ist als Mehrfachtäter „vorbestraft“, man schenkt seinen Beteuerungen keinen Glauben.
Meine Tochter hat nach dem Wochenende eine der Kundendienststellen besucht, wo man sie von Heidelberg nach Mannheim verwies; sie hat beim Kundendienstzentrum angerufen, doch wie gesagt, man glaubt ihr einfach nicht.
Nun kenne ich meine Tochter, die Leute von der RNV kennen sie natürlich nicht. Und da ist es verständlich, daß sie nach Aktenlage keinen guten Eindruck haben und ihrem Kontrolleur glauben.
Aber da ich meine Tochter kenne, weiß ich, daß sie sehr kleinlaut alles zugeben würde, wenn sie nun wirklich etwas Strafbares getan hätte.
Doch in ihr ist der Rebell erwacht, und das ist untypisch, und sie fühlt sich ungerecht behandelt. Sonst wäre sie niemals selbst zur RNV gegangen und hätte auch nie dort angerufen.
Ja, das Mädchen ist sogar noch weiter gegangen, sie hat den Jugendbeauftragen der örtlichen Polizei von sich aus angerufen und die Sache gemeldet.
Nun habe ich all das der RNV in einem Schreiben mitgeteilt und bin gespannt, wie die Verkehrsgesellschaft sich dazu äußert.
Selbst wenn man unterstellt, der Kontrolleur habe sich nur geirrt, und selbst wenn man der RNV zugestehen muß, meiner Tochter aufgrund der Vorgeschichte zunächst nicht zu glauben, müßte die Gesellschaft aber einlenken, wenn man interveniert. Das vor allem vor dem Hintergrund, daß meine Tochter Zeugen dafür hat, daß sie alles richtig gemacht und den Fahrschein rechtzeitig und direkt nach dem Einsteigen entwertet hat.
Wir sind wahrlich keine Hubschraubereltern, die ständig besorgt um ihre Kinder kreisen, und wir haben unseren Kindern klar gemacht, daß man zu dem Mist, den man baut, auch stehen muß.
Aber wenn Ungerechtigkeit herrscht, dann wehren wir uns.
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wenn die Zeugen für deine Tochter ’sattelfest‘ sind, würde ich mal den Kontrolleur wegen ‚uneidlicher Falschaussage‘ anzeigen.
Naja, vor Gericht war es wohl noch nicht, und wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht kommen. Daher gibt es auch erstmal keine „uneidliche Falschaussage“.
Eher eine falsche Verdächtigung, aber dann muss ihm nachgewiesen werden, dass er wider besseren Wissens gehandelt hat.
Eine solche Anzeige ist formlos, fristlos und fruchtlos.
Die Zeugenaussagen waren sattelfest. Am Ende hat sich der Kontrolleur auch in verschiedenen Versionen des „Tathergangs“ verstrickt.
Meine Tochter war so mutig selbst bei der RNV anzurufen und auch den Jugendbeauftragten der Polizei zu kontaktieren.
Ich habe eine Mail an die Straßenbahngesellschaft geschrieben.
Letztenendes ist es jetzt so ausgegangen, daß die RNV „aus Kulanz und keinesfalls aufgrund der Berichterstattung (sic!)“ die Angelegenheit storniert hat.
Natüüüürlich….
Respekt an die Toxhter, hat alles richtig gemacht und nimmt so vielleicht auch was fürs Leben mit.
Vielleicht streichen die Kontrolettis zu ihren Achtfuffzich noch eine Abschussprämie für jeden erwischten Schwarzfahrer ein. Das wäre die logische Konsequenz aus dem Umbau des ÖPNV vom vormals vielleicht verschnarchten, aber relaxten Betrieb in Gemeinbesitz zum verschlankten Transportdienstleister auf Aktien und die Ersetzung der einstige Respektsperson des Schaffners durch Fahrartenautomaten.
Wenn dann noch Empathie- und Intellektfreie Vollpfosten in Uniform die Szene bereichern und ihr erbärmliches Ego an den Fahrgästen auslassen dürfen, wäre es an der Zeit, dass statt der Lokführer mal die Fahrgäste streiken.
Das gab es Mitte der Siebzigern schon einmal – und das ganz ohne Internet. Privatpersonen organisierten mit Ihren Autos einen kostenlosen Shuttleservice und fuhren die gleichen Strecken wie Busse und Bahnen ab. Die damalige geplante Preiserhöhung verschwand wieder in der Schublade. Ich für meinen Teil meide den ÖPNV, wo immer ich kann.
Wenn die Schnecke schwarz fährt, soll sie dafür büßen. Punkt.
Aber sie tut es eben nicht. Ich meine, wenn man als zwölfjähriges Kind Tag für Tag von Neckarhausen nach Seckenheim muß, hat man kaum eine Chance schwarz zu fahren, denn man muß schon beim Einsteigen in den Bus seinen Fahrschein beim Fahrer vorzeigen.
Und daß eine Zwölfjährige es mal vergessen kann, einen der ihr kostenlos von uns zur Verfügung gestellten Fahrscheine abzuknipsen, halte ich für völlig normal.
Das ist noch ein Kind.
Die 40 Euro Strafe haben wir bezahlt. Punkt.
Daß das aber als „Vergehen“ bei denen im Rechner bleibt, wohl für alle Zeiten (?), finde ich Hammer!
Denn als das Kind mit knapp 17 dann wirklich mal bewußt schwarzgefahren ist, haben die erstmal die 40 Eulen kassiert und auch noch eine Anzeige als „notorische Wiederholungstäterin“ geschrieben.
Nein, es gibt keine Fangprämien oder Soll-Listen für Politessen, Polizisten und Fahrscheinkontrolleure.
Aber jeder von denen weiß, wieviel er zu bringen hat. Und wer mehr bringt, der steht auch weiter oben auf der Monatstafel. Ob der nun allein vom gesteigerten Ansehen als Vielfänger profitiert, oder ob da dann doch auf irgendeine Weise Boni gezahlt werden, bleibt dahingestellt.
Es geht auch nicht allein darum, ob die jemanden erwischen, sondern um die Art und Weise, wie mit den Menschen umgegangen wird.
Schon wenn man als Besitzer eines gültigen Fahrscheines kontrolliert wird, bekommt man das dringende Gefühl vermittelt, ein potentieller Verbrecher zu sein, der nur gerade mal wieder Glück gehabt hat.
Gib Menschen eine Uniform oder einen Ausweis mit Stempel und ab dem Moment erigiert der Pürzel und sind wer! Und sie fühlen sich als Obrigkeit und vermitteln das auch durch ihren ganzen Habitus der Umwelt.
Ich bin wirklich froh über meinen Wohnort – hier gibt es keine Fahrscheine, die man erst mal umständlich stempeln muss. Die sind alle fertig gedruckt.
Was das Schwarzfahren mit 12 Jahren betrifft: Das sollte gelöscht werden, das Kind war nicht mal strafmündig (straffähig heißt es im Gesetz).
Ebenso sehe ich einen Unterschied zwischen „wird bei jeder Kontrolle ohne Karte angetroffen“ und „vergisst einmal in fünf Jahren die Fahrkarte“.
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