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Telemediengesetz zum Nachteil vieler Blogger geändert

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Es bahnt sich neuer Ärger an. Bislang habe ich ja alle gesetzlichen Neuerungen brav mitgemacht. Ein Impressum habe ich mittlerweile und neuerdings auch eine Datenschutzerklärung. Wenn die das wollen, melde ich mein Blog meinetwegen auch noch beim päpstlichen Rat im Vatikan an. Solange es nichts kostet und nicht zuviel Mühe bereitet, mache ich ja jeden Quatsch mit.

Was uns aber jetzt ins Haus steht, finde ich zu starken Tobak und werde mich vermutlich weigern, die neuen Regelungen umzusetzen. Zuerst werde ich mal in aller Gelassenheit beobachten, ob auch die Webseiten von Regierung und Behörden diese Regelungen umsetzen. Dann entscheide ich.

Ich zitiere mal aus den neuen Regelungen, die laut heise-online heute in Kraft treten:

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…ist sicherzustellen, daß die an der Gestaltung von Internetseiten beteiligten Personen zum Zwecke des Arbeitsschutzes und in Bezugnahme auf das Gesetz zum Schutze der Familie und der Gesundheit nicht länger als zwei Stunden täglich mit der Pflege der Internetseiten befasst sind. Zur Abwendung von Haltungs- und Augenschäden ist dann eine wenigstens zweistündige Ruhepause einzulegen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Seiten, die abwechselnd von mehreren Personen gepflegt werden, solange die Höchstdauer von zwei Stunden Bildschirmarbeit nicht überschritten wird.

Ja spinnen die? Ich kann doch nicht alle zwei Stunden eine Pause machen, wie soll man unter diesen Umständen noch ein vernünftiges Weblog schreiben? Haben die Deppen in Berlin auch mal an Leute gedacht, die einen Webshop betreiben oder ebay-Powerseller sind und viele Stunden am Stück am Rechner arbeiten müssen, um ihr tägliches Brot zu verdienen?

Wie wollen die das denn kontrollieren? Nun, das stellen die sich so vor:

…kann eine Kontrolle jederzeit durch amtlich bestellte Personen erfolgen. Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit hat jeder Seitenbetreiber eine genaue Liste mit exakten Datums- und Zeitangaben zu führen, die Aufschluss darüber gibt, zu welchen Stunden er mit der Seitenpflege befasst war. Diese Liste darf auch elektronisch geführt werden.

„Darf auch elektronisch geführt werden!“ Gleich kotze ich! Ich finde es eine Unverschämtheit und vermutlich werden nächste Woche schon wieder alle Blogger schön brav so eine Liste führen, nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat. Ich mache da nicht mit, definitv! Und wenn überhaupt, dann schreibe ich die Zeiten auf einen Bierdeckel oder sowas.

Aber es kommt noch doller! Bei Spiegel-Online habe ich gelesen:

…denkt die Regulierungsbehöde daran, Briefzusteller mit der Kontrolle der Ruhezeitenlisten zu betrauen. Das könnte dann zu folgendem, unglaublichem Szenario führen: Morgens klingelt der Postbote, überreicht einem die tägliche Flut an Werbung und Rechnungen und im Gegenzug lässt man sich vom freundlichen Briefträger seinen Ruhezeitennachweis abzeichnen. Schöne neue Welt!

Aber was wäre das für eine Regelung, wenn man nicht sofort Ausnahmen und Sonderbedingungen eingebaut hätte! Zur Regelung wurde die „ZBIE“ eingerichtet. ZBIE steht für „Zeitenbörse Interneteffizienz“. Dieses in Halle/Saale ansässige Büro vermittelt und makelt im Auftrag der Regulierungsbehörde sogenannte ungenutzte Freizeiten. Wer also einmal mehr als zwei Stunden am Stück an seiner Seite basteln will, der kann dort freie Zeiten von Webmastern, die weniger arbeiten abrufen und für sich in Anspruch nehmen. Derzeit läuft das Ganze noch in einer ersten, aber zugegebenermaßen stabilen, Testphase. Meldungen können nur telefonisch abgegeben werden. Dazu muß man sich auf der Internetseite der ZBIE einmalig registrieren und kann mit der dann bereitgestellten Kennummer telefonisch freie Zeiten melden, die andere Webmaster wiederum abrufen und nutzen können. In einem weiteren Entwicklungsschritt soll das Ganze dann per SMS abgewickelt werden.
Und es wäre natürlich keine sinnvolle Regelung, hätte die Regierung nicht auch gleich unseren Geldbeutel im Auge. Für jede gemeldete freie Stunde, die auch von einem anderen Webmaster abgerufen wird, erhält man 9 €-Cent auf sein Mobilfunkkonto gutgeschrieben. Klingt gut, ist aber unfair! Denn die Webmaster, die eine Stunde abrufen, werden dafür mit 21 €-Cent auf ihrem Handy belastet!
Das verspricht satte Gewinne für die da oben in Berlin!

Ich finde diese Regelung unglaublich und werde in den nächsten Tagen mit den Leuten vom RA-Blog, vom LAW-Blog, vom ReANW-BLOG und vom JUSTIZIA-BLOG eine Petition verfassen, die ihr dann alle unterschreiben könnt.

Es muss ein Ruck durch Kleinbloggersdorf gehen!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 31. März 2007 | Revision: 26. November 2012

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