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Smarte Gadgets: Bundesnetzagentur warnt vor illegalen Weihnachtsgeschenken

Technik

Weihnachten ist gerade vorbei und viele Technikbegeisterte haben begehrte smarte Gadgets als Geschenke erhalten und Technikspielzeuge bekommen oder verschenkt.

Doch die Bundesnetzagentur schlägt Alarm und warnt vor dem Kauf bestimmter Produkte, die in Deutschland unter Umständen illegal sein könnten. Dies betrifft nicht nur die rechtlichen Konsequenzen für den Besitz und die Nutzung solcher Gadgets, sondern auch die potenzielle Gefahr für die persönliche Privatsphäre. Von Smartwatches über Staubsaugerroboter bis hin zu Spielzeugautos – einige dieser scheinbar harmlosen Geräte könnten Funktionen zum Abhören oder Überwachen enthalten.

Gefahren und Rechtslage

Die Netzagentur weist darauf hin, dass smarte Gadgets, die als Spionagegeräte dienen könnten, in Deutschland gemäß dem Telekommunikationstelemediendatenschutzgesetz (TTDSG) verboten sind. Um Verbraucher zu sensibilisieren, bietet die Bundesnetzagentur eine Liste verbotener Telekommunikationsanlagen auf ihrer Website an 1. Auch T3n berichtet über die Warnung vor dem Kauf gewisser smarter Gadgets und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen 2.

Sicherheits-Check für smarte Spielzeuge

Besondere Vorsicht ist bei mit dem Internet verbundenen „intelligenten” Spielzeugen geboten. Sicherheitsexperte Michael Veit gibt Ratschläge zur sicheren Nutzung solcher Spielzeuge zu Hause. Dazu gehört die Verbindung nur mit einem passwortgeschützten WLAN, die Aktivierung von Zugriffsschutz und regelmäßiges Einspielen von Updates, um Sicherheitsrisiken abzuwehren 3.

Die it-daily berichtet ausführlich über die Sicherheitsrisiken bei smarten Spielzeugen und betont die Notwendigkeit eines Sicherheits-Checks 4. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt auf seiner Website ebenfalls Tipps zur sicheren Nutzung von Smart Toys und weist auf die Bedeutung von individuellen Zugriffsschutzmaßnahmen hin 4.

Verantwortungsbewusster Umgang mit Smart Toys

Um sicher mit smarten Spielzeugen umzugehen, ist es entscheidend, welche Rechte den Gadgets und dazugehörigen Apps eingeräumt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt das Ersetzen von Standardcodes und Passwörtern, um unbefugte Zugriffe zu erschweren. Auch bei einem möglichen Verlust sollte das Spielzeug über einen Zugriffsschutz geschützt sein 4.

Podcast „Update verfügbar“

In der Podcast-Folge 26 des Podcasts „Update verfügbar“ diskutieren Ute Lange und Michael Münz die Schutzvorkehrungen bei Smart Toys. Martin Gobbin von Stiftung Warentest gibt dabei wertvolle Tipps, worauf Verbraucher beim Kauf achten sollten 5. Der Podcast bietet eine zusätzliche Informationsquelle für alle, die mehr über die Sicherheitsaspekte von Smart Toys erfahren möchten.5

Ausblick auf das kommende Jahr

Die Sicherheit von Produkten mit digitalen Komponenten soll im kommenden Jahr durch den EU Cyber Resilience Act gestärkt werden. Dieser Akt zielt darauf ab, die Cybersicherheit von Produkten zu verbessern und damit den Schutz von Verbrauchern und Unternehmen zu erhöhen.

Fazit

Die Warnung der Bundesnetzagentur vor illegalen Weihnachtsgeschenken verdeutlicht die wachsende Bedeutung von Datenschutz und Sicherheit im Umgang mit smarten Gadgets. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf informieren, auf Datenschutzbestimmungen achten und die Sicherheitsempfehlungen von Experten beherzigen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit smarten Spielzeugen und Gadgets ist nicht nur entscheidend für die persönliche Sicherheit, sondern auch für den Schutz der eigenen Privatsphäre.

Fußnoten

  1. Bundesnetzagentur – Verbotene Telekommunikationsanlagen
  2. T3n – Illegale Weihnachtsgeschenke: Diese Gadgets könnten strafbar sein
  3. it-daily – Smarte Spielzeuge unter dem Weihnachtsbaum bitte nur mit Sicherheits-Check
  4. BSI – Smart Toys sicher nutzen: Tipps für verantwortungsbewussten Umgang
  5. BSI – Podcast „Update verfügbar“ Folge 26: Smart Toys – wenn der Teddy gefährlich wird

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In der Rubrik „Sonstige Produkte“ besprechen wir allerlei Produkte aus allen Bereichen.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 23. Dezember 2023 | Peter Wilhelm 23. Dezember 2023

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