Ich berichtete ja vor einiger Zeit, daß im Online-Portal Opinio von RP-Online schamlos einer meiner Texte abgekupftert worden ist.
Zur Erinnerung, es ging um den Text „Pisa läßt grüßen“, den ein Nutzer des Onlineportals Opinio schlicht und ergreifend geklaut und unter seinem Namen dort eingestellt hat. Mit seiner Anmeldung hat er offenbar versichert, keine urheberrechtlich relevanten Texte in das redaktionell betreute Portal einzustellen.
Um seiner eigenen Urheberschaft auch noch Nachdruck zu verleihen, hatte der Opinio-Nutzer in meinen Text auch noch dreist Passagen aus platten Blondinenwitzen eingefügt. Vorsichtshalber hatte er aber noch sinngemäß über seinen Text geschrieben: „irgendwo im Internet gefunden“.
Das haben die Redakteure aber nicht zur Kenntnis genommen, bzw. gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen, denn die Methode von Opinio wird jetzt offenbar.
Der von mir eingeschaltete Anwalt hat RP-Online nur meine Honorarforderung übermittelt, die aus meiner Sicht durchaus berechtigt ist, denn schließlich verdient RP-Online mit seinem Opinio-Portal ja fettes Geld, die Seite ist mit Werbung vollgestopft. Das bedeutet: Mit meinem Text verdient Opinio letztlich Geld.
Meine Ansprüche will RP-Online natürlich nicht gelten lassen und auch nicht bezahlen. Gut, das habe ich als klar denkender Mensch ja auch zunächst einmal nicht anders erwartet. Die Dreistigkeit besteht aber darin, daß man sich jetzt einfach auf den Standpunkt stellt, ich sei gar nicht der Urheber des Textes.
In Folge des dreisten Contentklaus durch den Opinio-Nutzer ist es zu einer wahren Flut von Nachahmungstätern gekommen. Der Text wurde nunmehr von der Opinio-Seite und auch von meiner Seite massenhaft kopiert. Das nimmt die Anwältin von RP-Online zum Anlass, zu schreiben:
war zum Zeitpunkt der Einstellung des Opinio-Beitrages im Internet hundertfach abrufbar. … Vor diesem Hintergrund wird bestritten, daß Ihr Mandant der Urheber des Textes ist.
Man stelle sich diese ungeheure Frechheit einmal vor! Als Autor und Schriftsteller verdiene ich mein Brot durch das Abfassen von Texten. Nun bemächtigt sich ein ungesetzlich handelnder Urheberrechtsverletzer einfach eines meiner Texte und sorgt mit für die flutwellenartige Verbreitung im ganzen Internet. Und genau diese Verbreitung nimmt ein journalistisch betriebenes Portal einer Zeitung zum Anlaß meine Urheberschaft zu bestreiten.
Das bedeutet also, daß wir -würde diese verschrobene Rechtsauffassung Schule machen- ab morgen alle möglichen Texte im Internet einfach frei kopieren und verwenden können, wenn wir nur einen Beleg dafür finden, daß schon jemand anders ebenfalls diesen Text geklaut hat.
Oder noch dreister! Wir werden alle zu Texthehlern. Man klaut den Text nicht mehr direkt beim Urheber, sondern behauptet hinterher, man habe den Text irgendwo im Internet geklaut, wo kein Urheberrecht erkennbar gewesen sei, dann sei das ja erlaubt.
…denn dem Opinio-Autor (ebenso wie RP-Online) war nicht erkennbar, daß es sich um einen urheberrechtlich geschützten Text handelte. Vielmehr mußte der Autor davon ausgehen, dass der Text frei verfügbar war. … Für den … Schadensersatzanspruch fehlt es damit am erforderlichen Verschulden.
Ja nee, ist klar! Die müssen uns ja schon für ziemlich dämlich und geistig beschränkt halten. Auf der einen Seite ist es den Opinio-Leuten ganz leicht möglich „hunderte von Fundstellen“ zu recherchieren, es fehlt ihnen aber offenbar am notwendigen journalistischen Rüstzeug, die allererste der sogar bei Google angezeigten Fundstellen einmal genauer anzuschauen.
Und überhaupt: Wie blöd muß man eigentlich sein, wenn man nicht weiß, daß letztlich jeder Text, jedes Bild, jeder Song und jedes Filmchen irgendwem gehört?
Mir drängt sich der Eindruck auf, als habe die so genannte Redaktion von Opinio vollkommen versagt. Eine ordentliche Prüfung der Inhalte ist ganz offensichtlich über Tage hinweg nicht erfolgt. Schon allein die Tatsache, daß der Rechtsverletzer seinen Text mit dem Hinweis, er habe das irgendwo im Internet gefunden, eingeleitet hat, zeigt doch jedem Schulanfänger, daß der Text nicht seiner Urheberschaft entsprungen sein kann.
Es kann aber natürlich auch sein, aber das ist nur ein persönlicher Eindruck, der sich langsam bei mir entwickelt, daß man bei RP-Online solche Urheberrechtsverletzungen, wie in meinem Fall, bewußt über tage hinweg einfach duldend in Kauf nimmt. Durch die eingeblendete Werbung und andere Synergieeffekte verdient man schon sein Sümmchen. Sollte wirklich mal jemand kommen und seine Ansprüche anmelden, dann bügelt man den anwaltlich ab.
Man verzichtet darauf, ihm ein faires Angebot zu machen oder sich gar zu entschuldigen.
So eine Entschuldigung wäre nämlich das Mindeste gewesen, was der Anstand einem gebietet. Nein, man dreht den Spieß nun um und macht mich als Urheber zum Sündenbock.
Nun, wie wird es weitergehen?
In den nächsten Tagen werde ich mich mit meinem Anwalt beraten. Jedenfalls lasse ich die Sache schon aus dem Grund nicht auf sich beruhen, als daß man mir nun unterschwellig androht, ich solle möglicherweise für die Kosten der gegnerischen Anwältin aufkommen.
Wie leicht hätte RP-Online die Sache aus der Welt schaffen können! Vielleicht hätte ein Anruf des verantwortlichen Redakteurs ja schon ausgereicht? Ein paar freundliche Worte wirken manchmal Wunder.
Jedenfalls war Herr Lars Brockbalz von der Kreiszeitung Niedersachsen, durchaus in der Lage auch bei „hunderten von Fundstellen“ mich als Urheber des Textes ausfindig zu machen und um Erlaubnis für die Verwendung des Textes zu fragen.
Geht doch!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden